Zweigleisiger Abzweig Wilhelmshöher Allee/ Landgraf-Karl-Straße Referenznummer der Bekanntmachung: HAD 263/880
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvvks.de/konzern/lieferanten/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Zweigleisiger Abzweig Wilhelmshöher Allee/ Landgraf-Karl-Straße
Herstellung und Lieferung eines zweigleisigen Abzweiges mit
Gleisanschlüssen (1/3 eines Gleisdreiecks) bestehend aus
Weiche 112
Weiche 113
Kreuzung 113
an der Kreuzung Wilhelmshöher Allee / Landgraf-Karl-Straße /
Bremelbachstraße
Satdt Kassel
Die zu liefernde Gleisanlage im Profil 59R2 mit Spurhaltern besteht im Wesentlichen aus
folgenden Komponenten:
Aus einem Zweigleisigen Abzweig (ZA) mit Rillenschienen:
• Weiche Nr. 112, EW 59R2 50 / A=25 SP 1432 (W112)
• Weiche Nr. 113, EW 59R2 50 / A=28,5 SP 1432 (W113)
• Kreuzung Nr. 113 (Kr113)
Aus Rillenschienengleisen gerade und gebogen 59R2 bzw. 105C1 mit gefräster Rille.
Inklusive aller Befestigungsmittel.
Beide Zungenvorrichtungen bekommen Stellvorrichtungen.
2 Entwässerungskästen vor den Weichen (59R2) sind mitzuliefern.
Die Gleisanlage wird mit einem elastischem Unterguss untergossen und liegt auf eine
Abschnitt IV: Verfahren
Einkaufsplattform Astras der KVV (Kasseler Verkehrs- und Versorgungs GmbH
Submission erfolgt elektronisch über die Vergabepalttform Astras der Vergabestelle.
Ansprechpartner: Herr Albrecht und Herr Weidemann
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)