Neubau ESTW-A Groß Karben, Vergabepaket 01 Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50387
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau ESTW-A Groß Karben, Vergabepaket 01 Kabeltiefbau
Neubau ESTW-A Groß Karben, Vergabepaket 01 Kabeltiefbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubau ESTW-A Groß Karben, Vergabepaket 01 Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bebra
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Groß Karben
Neubau ESTW-A Groß Karben, Vergabepaket 01 Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bebra
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36179
Land: Deutschland
MKA022: GUT Kabelverlegung, Kabeltransporte
Da einige Kabel für die Kabelzieharbeiten nicht in ausreichender Länge bestellt wurden, mussten die fehlenden Kabel nach Anweisung der Bauüberwachung von den jeweils bekanntgegebenen Ablageorten auf die Baustelle transportiert und verlegt werden. Für die Projektrealisierung waren die zusätzliche Kabeltransporte und Kabelverlegung, welche nicht im LV abgebildet sind, zwingend erforderlich und wurden durch die Projektleitung angeordnet.
Der AN ist mit der Haupt-Bauleistung beauftragt. Ein weiterer AN hätte zum einen nicht die Kenntnisse der Gegebenheiten vor Ort und zum anderen würde es zu Koordinationsschwierigkeiten mit Verzögerungen im Leistungsablauf führen.
Die Bindung eines neuen AN wird teurer (bspw. durch Baustelleneinrichtungsflächen und grundsätzliche Projekteinarbeitung).
Mehrere AN im Baufeld bedingen zeitliche und organisatorische Probleme durch weitere Schnittstellen. Synergieeffekte würden bei einem AN Wechsel verloren gehen.