2. S-Bahn-Stammstrecke, Umweltfachliche Bauüberwachung Abschnitt Oberirdisch West, Hauptbahnhof und Tunnel West und Marienhof sowie Vorabmaßnahmen Ost (VE 92) Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI33748
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke, Umweltfachliche Bauüberwachung Abschnitt Oberirdisch West, Hauptbahnhof und Tunnel West und Marienhof sowie Vorabmaßnahmen Ost (VE 92)
Umweltfachliche Bauüberwachung Naturschutz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Umweltfachliche Bauüberwachung Naturschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Umweltfachliche Bauüberwachung Naturschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland
16 - Zusätzlich notwendige umweltfachliche Bauüberwachung der LBP-Maßnahmen, die aus der Planänderung 3 im PFA1 resultieren.
16 - Im Rahmen der Bautätigkeiten zur 2.SBSS wurde es notwendig, eine Bauwasserableitung vom Hbf München in Richtung Richelpark zu bauen. Diese Maßnahme war in der ursprünglichen Planfeststellung nicht vorgesehen und ist Teil der Planänderung 3 im Planfeststellungsabschnitt 1. Zum Zeitpunkt der Beauftragung der UBÜ waren die LBP-Maßmahmen zur 3. PÄ noch nicht festgelegt und müssen somit im Rahmen zusätzlicher Leistungen durch die UBÜ begleitet und überwacht werden. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden und somit auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.