Deutsche Bundesbank, Sanierung Wohnanlage Am Schwalbenschwanz, Frankfurt, Gebäudereinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 22/0004074

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 030-088227)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesbank.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Deutsche Bundesbank, Sanierung Wohnanlage Am Schwalbenschwanz, Frankfurt, Gebäudereinigung

Referenznummer der Bekanntmachung: 22/0004074
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gebäudereinigung

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/02/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 030-088227

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anstatt:

1. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des

Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Bei Einsatz von

Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert

sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als

vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 II "Eigenerklärung zur

Eignung UVgO, bzw. VgV" (im Vergabeportal eingestellt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind

auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben,

ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert,

reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt

werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sofern das Angebot eines

nicht präqualifizierten Bieters in die engere Auswahl kommt, ist ein Nachweis über die Eintragung in das

Berufsregister (auch die der Nachunternehmen) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen

(bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine

Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Es handelt sich hier um:

- Registereintragungen (Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer)

Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann frei verfügbar über das genutzte Vergabeportal

eingesehen werden.

2.) Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU)

2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die

die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegen.

Bei Bietergemeinschaften sind die Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen

Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und

Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung.

Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der

Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern.

3) aktuelle Bescheinigung einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Versicherungsschutz für nachfolgen

genannte Deckungssummen pro Vertragsjahr:

- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden

- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,

- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden

- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden und

- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselrisiko

Nachweis mittels Vorlage einer gültigen Bescheinigung des Versicherungsgebers (Kopie ausreichend). Die

geforderten Schadensarten und Schadenssummen müssen explizit nachgewiesen werden. Dem gleichgesetzt

ist eine Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die Deckungssummen ohne Bedingungen auf die

geforderten Summen erhöht werden (Kopie ausreichend).

Bei Bietergemeinschaften sind die Ziffer III.1.2 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen

Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche unter Ziffer III.1.2 geforderten Erklärungen und

Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung.

Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle

Leistungsfähigkeit des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen

weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen (z.B. Creditreform-Auskunft) einzuholen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

aktuelle Betriebshaftpflichtversicherung mit Versicherungsschutz für nachfolgend genannte Deckungssummen

pro Vertragsjahr:

- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden

- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,

- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden

- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden und

- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselrisiko

muss es heißen:

1. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des

Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Bei Einsatz von

Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert

sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als

vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 II "Eigenerklärung zur

Eignung UVgO, bzw. VgV" (im Vergabeportal eingestellt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind

auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben,

ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert,

reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt

werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sofern das Angebot eines

nicht präqualifizierten Bieters in die engere Auswahl kommt, sind die Nachweise durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen (auch die der Nachunternehmen) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Anhang XII der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine

Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Es handelt sich hier um:

- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation.

- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.

Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann frei verfügbar über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden.

2) aktuelle Bescheinigung einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Versicherungsschutz für nachfolgen

genannte Deckungssummen pro Vertragsjahr:

- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden

- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,

- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden

- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden und

- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselrisiko

Nachweis mittels Vorlage einer gültigen Bescheinigung des Versicherungsgebers (Kopie ausreichend). Die

geforderten Schadensarten und Schadenssummen müssen explizit nachgewiesen werden. Dem gleichgesetzt

ist eine Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die Deckungssummen ohne Bedingungen auf die

geforderten Summen erhöht werden (Kopie ausreichend).

Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle

Leistungsfähigkeit des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen

weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen (z.B. Creditreform-Auskunft) einzuholen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

aktuelle Betriebshaftpflichtversicherung mit Versicherungsschutz für nachfolgend genannte Deckungssummen

pro Vertragsjahr:

- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden

- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,

- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden

- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden und

- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselrisiko

Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anstatt:

1. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des

Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Bei Einsatz von

Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert

sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als

vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 II "Eigenerklärung zur

Eignung UVgO, bzw VgV" (im Vergabeportal eingestellt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben,

ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert,

reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt

werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sofern das Angebot eines

nicht präqualifizierten Bieters in die engere Auswahl kommt, ist ein Nachweis über die Eintragung in das

Berufsregister (auch die der Nachunternehmen) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen

(bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen

Parlaments und des Rates). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine

Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Es handelt sich hier um:

- Registereintragungen (Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer)

Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann frei verfügbar über das genutzte Vergabeportal

eingesehen werden.

2.) Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU)

2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die

die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegen.

Bei Bietergemeinschaften sind die Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen

Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und

Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung.

Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der

Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern.

muss es heißen:

1. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 II "Eigenerklärung zur Eignung UVgO, bzw VgV" (im Vergabeportal eingestellt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben,

ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert,

reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt

werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sofern das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Auswahl kommt, Sofern das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Auswahl kommt, sind die Nachweise durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen (auch die der Nachunternehmen) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Anhang XII der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine

Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Es handelt sich hier um:

- 3 Referenzen mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3 Jahren.

- Angaben zu Arbeitskräften

- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

- Nachweis, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt.

Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann frei verfügbar über das genutzte Vergabeportal

eingesehen werden.

Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der

Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern.

Abschnitt Nummer: IV.2.7
Anstatt:
Tag: 14/03/2023
Ortszeit: 10:00
muss es heißen:
Tag: 14/03/2023
Ortszeit: 11:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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