ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38632
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau
ABS Hanau Gelnhausen, Vorabmaßnahme Kabeltiefbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ABS Hanau Gelnhausen
ABS Hanau Gelnhausen, Vorabmaßnahme Kabeltiefbau
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
MKA134: Zusatzleistung zum Hauptvertrag / EPLASS-Lizenz
Zusatzleistung zum Hauptvertrag / EPLASS-Lizenz
Im Zusammenhang mit der Ertüchtigung des Gebäudeblitzschutzes des RSTW Gelnhausen müsste eine zusätzliche EP erstellt werden. Diese musste in EPLASS geprüft und freigegeben werden. Dem Fachplaner musste hierfür ein entsprechender Zugang (Lizenz) eingerichtet werden
Die zusätzliche Planung ist nicht durch die beauftragte Hauptauftragsleistung abgedeckt. Die Einstellung in EPLASS ist Projektvorgabe und die dafür notwendigen Lizenzkosten und fallen ohnehin für das Projekt an. Die Einbindung eines Dritten hätte zu selben Kosten geführt. Lediglich die in der Abstimmung zur Planung hätte es mehr Schnittstellen gegeben.
Aufgrund der Komplexität des Themas musste der EEA-Planer einen zusätzlichen Blitzschutzfachplaner einbinden. Aus Gründen der Gewährleistung und aufgrund der Struktur des EPLASS-Workflows musste der Bau-AN weiterhin als Planbkoordinator für diese zusätzliche Leistung fungieren.