Unterwerk Haltigen – 15-kV-Zellenausbau Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63560
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Unterwerk Haltigen – 15-kV-Zellenausbau
Unterwerk Haltigen – 15-kV-Zellenausbau
Haltingen
Unterwerk Haltingen - 15kV Zellenausbau
EU 2022/S207-592517
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Schaltanlagenarbeiten können wegen ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt werden. Wegen der besonderen Anforderungen wurde durch die DB AG für das Produkt Schaltanlagen ein Prüfsystem der DB AG eingerichtet. Dieses Prüfsystem wird jährlich als Aufruf zum Wettbewerb gemäß § 17 b Abschnitt 1c im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben (letzte Bekanntmachung im Amtsblatt der EU 2022/S207-592517 vom 26.10.2022)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterwerk Haltigen – 15-kV-Zellenausbau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.