ABS Leipzig-Chemnitz, Abschnitt Geithain-Chemnitz, Gesamtgewerkeplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55837
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Leipzig-Chemnitz, Abschnitt Geithain-Chemnitz, Gesamtgewerkeplanung
siehe II.1.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS Leipzig-Chemnitz, Abschnitt Geithain-Chemnitz, Gesamtgewerkeplanung
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Leipzig-Chemnitz
siehe II.1.4
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Land: Deutschland
Erweiterung der Planung EÜ Bornaer Straße km 56,931, VA Straße
Im Zuge der Abstimmung zum Projekt wurde ein Aufweitungsverlangen der Eisenbahnüberführung durch die Stadt Chemnitz definiert. Die Stadt Chemnitz hat über den normalen Kreuzungsbereich hinaus den Wunsch, die Straße im weiteren Verlauf auszubauen. Da die beteiligten Ingenieurbüros -hier Gesamtplaner-bei der Maßnahme durch die DB AG bereits gebunden und vor Ort waren, wurde zwischen der Stadt Chemnitz und der DB Netz AG vereinbart, die entsprechende Straßenplanung durch das von der DB Netz AG gebundene Planungsbüro ARGE GRE/Schulze & Rank mit durchführen zu lassen. Eine entsprechende Vereinbarung zur Finanzierung dieser zusätzlichen Planungsleistungen wurde mit der Unterzeichnung der Planungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG und der Stadt Chemnitz am 20.12.2022 geschlossen. Die mit dem Nachtrag 1 eingereichten Leistungen stellen zusätzliche Leistungen dar, die nicht mit dem Hauptvertrag vereinbart waren und sind somit dem Grunde nach berechtigt.
Die ARGE GRE/Schulze & Rank ist bereits mit der Erstellung der Grundlagenermittlung (Lph1) und Vorplanung (Lph2) sowie Entwurfsplanung (Lph3)ehr s und Genehmigungsplanung (Lph4) beauftragt. Unterlagen und Dokumente dieser Vorplanung sind u.a. Grundlage und Voraussetzung für die Erstellung der zusätzlichen Planungsleistungen. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Eine Trennung der Leistungen ist schwer möglich, da wie beschrieben die Erstellung der zusätzlichen Planung auf die bisherigen Leistungen bzw. Planung der Leistungsphase 2 aufsetzt. Mit einem AN-Wechsel würde es zu signifikanten Verzögerungen im Zeitplan kommen und es stünde sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung der ARGE GRE / Schulze & Rank gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).