Stadt Rüsselsheim - Vergabe von Planungsleistungen für vorbereitende Untersuchungen zur städtebaulichen Entwicklung im Bereich Rüsselsheim West einschließlich der Stellantisflächen (ehem. Opel) Referenznummer der Bekanntmachung: 60540-22/2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rüsselsheim am Main
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruesselsheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Rüsselsheim - Vergabe von Planungsleistungen für vorbereitende Untersuchungen zur städtebaulichen Entwicklung im Bereich Rüsselsheim West einschließlich der Stellantisflächen (ehem. Opel)
Stadt Rüsselsheim am Main - Vergabe von Planungsleistungen für vorbereitende Untersuchungen zur städtebaulichen Entwicklung im Bereich Rüsselsheim West einschließlich der Stellantisflächen (ehem. Opel)
Rüsselsheim am Main Deutschland
Die Stadt Rüsselsheim am Main beabsichtigt, Planungsleistungen für eine vorbereitende Untersuchung im Sinne des § 165 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 141 BauGB zur städtebaulichen Entwicklung im Bereich Rüsselsheim West einschließlich der Stellantisflächen (ehm. Opel) zu vergeben.
Der Magistrat wurde am 02.06.2022 von der Stadtverordnetenversammlung beauftragt, für den Bereich Rüsselsheim West einschließlich der Stellantisflächen (ehemals Opel) vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Das Gebiet befindet sich im Westen der Stadt Rüsselsheim am Main und umfasst einen Bereich von ca. 128 ha.
Hinweis: Gegenwärtig prüft die Auftraggeberin eine Erweiterung des Untersuchungsgebiets im Hinblick auf die Flächen des Unternehmens Segula. Ein entsprechender Beschluss der städtischen Gremien steht noch aus. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Flächen des Unternehmens Segula Gegenstand des Untersuchungsgebietes werden.
Gegenstand der vorbereitenden Untersuchung ist zum einen die Erstellung eines Gutachtens, in dem die Beurteilungsgrundlagen über die zukünftige Festlegung der Voraussetzungen nach § 165 Abs. 3 BauGB dargestellt und bewertet werden. Hierzu hat der zukünftige Auftragnehmer die formalen und materiellen Anwendungsvoraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB zu prüfen. Er übernimmt die Gesamtkoordination des Projekts und hat die vorliegenden und die zu gewinnenden Erkenntnisse in einem Entwicklungsszenario und Umsetzungskonzept zu verdichten und mit Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu erörtern. Gegenstand der vorbereitenden Untersuchungen sind insbesondere Feststellungen über die Notwendigkeit der Entwicklung des Gebiets unter Heranziehung der Voraussetzungen des § 165 Abs. 2 BauGB, die allgemeine Mitwirkungs- und Veräußerungsbereitschaft der Eigentümer, die Erforderlichkeit des besonderen entwicklungsrechtlichen Instrumentariums, die anzustrebenden allgemeinen Ziele der Entwicklung und die Einschätzung der zügigen Durchführbarkeit der Maßnahme im Allgemeinen im Sinne von § 165 BauGB.
Der zukünftige Auftragnehmer hat zudem zu prüfen, ob die formalen Voraussetzungen für die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Abs. 2 und 3 BauGB vorliegen und die Erkenntnisse planungsrechtlich darzulegen.
Das Ergebnis dieser Prüfung ist in einem Abschlussbericht über die vorbereitenden Untersuchungen zu dokumentieren, der den Anforderungen des § 165 Abs. 4 BauGB an die Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Abs. 3 BauGB genügt. Der Abschlussbericht dient als Entscheidungsgrundlage der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim am Main, ob eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden kann und soll. Vor diesem Hintergrund hat der zukünftige Auftragnehmer sicherzustellen, dass alle für diese Entscheidung erforderlichen Belange angemessen behandelt und dokumentiert werden. Dies umfasst sowohl die planerische als auch die ökonomische Ebene.
Während der vorbereitenden Untersuchungen kommt der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger eine besondere Bedeutung zu, vgl. §§ 137 bis 139 BauGB Die Leistung des zukünftigen Auftragnehmers umfasst daher neben der Wahrnehmung der Auskunftsrechte nach § 138 BauGB auch die Informationsbeschaffung bei öffentlichen Aufgabenträgern im Sinne des § 139 BauGB und die anschließende Erörterung der hierbei gewonnenen Erkenntnisse mit den Behörden und öffentlicher Aufgabenträger sowie der Nachbargemeinden, als auch die Auswertung der hieraus resultierenden Ergebnisse.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Maßgabe der Bekanntmachung vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der vorgelegten Referenzen. Für die Bewertung wird eine vergleichende Prognose angestellt, welche (unternehmensbezogene) Qualität aufgrund der eingereichten Referenzen für die vorliegend zu vergebende Leistung zu erwarten ist. Die Auswahl erfolgt anhand zweier vom Bieter vorrangig als Wertungsreferenz zu benennenden Referenzen. Der Auftraggeber behält sich vor im Rahmen der Bestenauslese auch die übrigen Referenzen miteinzubeziehen. Eine Mehrfachbenennung eines Referenzprojektes für die Erfüllung mehrerer oder aller Referenzen ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (Hier: Schriftlicher Nachweis der Mitgliedschaft in der Architektenkammer) je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022,
(5) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar (Hier: Umsatz von Leistungen betreffend das 2. Kapitel des BauGB ("Besonderes Städtebaurecht") sind.
(3) Eigenerklärung des Bieters im Auftragsfall eine Versicherung mit den folgenden Deckungssummen abzuschließen: Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 3.000.000 EUR für Personenschäden, 3.000.000 EUR für Sachschäden sowie 3.000.000 EUR für reine Vermögensschäden (jeweils 2-fach maximiert). Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt.
(1) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten 10 Jahre sowie des laufenden Jahres er-brachten Leistungen des Bewerbers bezogen auf vorbereitende Untersuchungen - vorzugsweise mit Abschlussbericht - zur städtebaulichen Entwicklung nach § 165 Abs. 4 BauGB und/oder § 141 BauGB vergleichbarer Flächen, insbesondere mit gewerblich-industrieller Vornutzung. Dem Grunde nach geeignet sind auch Aufgabenstellungen im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung von Konversionsflächen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Art und Umfang der Leistung, der Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse, der Erbringungszeitpunkt sowie der Größe des untersuchten Gebietes, Anzahl der Eigentümer von Grundstücken im jeweiligen Untersuchungsgebiet). Bescheinigungen/Referenzschreiben des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden.
(2) Erklärung über das in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bewerbers gegliedert nach Qualifikation und Tätigkeitsbereich (Führungskräfte, Architekten/Ingenieure, sonstige Mitarbeiter).
Beteiligung mehrerer Unternehmen:
(1) Erklärung, welche Teile der Bewerber beabsichtigt, an Nachunternehmer zu vergeben.
(2) Bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung.
In Bezug auf die zu erbringenden Ingenieurleistungen: Natürliche Personen sind zur Leistungserbringung zugelassen, sofern diese berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" bzw. "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (vgl. § 75 Abs. 2 VgV). Juristische Personen sind zur Leistungserbringung zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der vorgenannten Berufsqualifikation benennen (vgl. § 75 Abs. 3 VgV).
Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur bzw. Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG des Rates bzw. Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und entsprechend den vorgenannten Voraussetzungen teilnahmeberechtigt sein.
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe dieses Verfahrensbriefs mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 12. Juli 2021, GVBl. S.338, abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S6LZZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. §§ 155 ff. GWB
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.