Concerted Action VI zur EU-Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD) Referenznummer der Bekanntmachung: Referat Z23 / BfEE Concerted Action VI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Concerted Action VI zur EU-Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD)
In der kommenden Projektlaufzeit vertritt die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) erneut die Bundesrepublik Deutschland als Participant in der Concerted Action VI (CA VI) zur Europäi-schen Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD). Der Projektzeitraum der CA beträgt 60 Monate (01. November 2022 bis 31.10.2027). Er startete bereits im November 2022 und endet im Oktober 2027. Deutschland übernimmt für das Kernthema 1 „National Renovation Action Plans / MEPS“ eine leitende Rolle. Mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag wird für die Laufzeit der CA VI EPBD eine inhaltliche Unterstützung und Begleitung Deutschlands durch einen Experten und einen Assistenten gesucht. Der Vertragsschluss zum Projekt „Concerted Ac-tion VI“ erfolgte zwischen der Dänischen Energieagentur und der Europäischen Kommission. Die Dänische Energieagentur vertritt die teilnehmenden Projektpartner aus den Mitgliedstaaten als Konsortialführer.
Eschborn
Zur Umsetzung des Projektes sind seitens des Auftragnehmers die nachfolgend beschriebenen Teilleistungen zu erbringen.
- Entwicklung einer übergreifenden Strategie für das Kernthema
- Vorbereitung und Durchführung von insgesamt 17 Sessions (über den gesamten Projektzeitraum)
- Erstellung des Strategiepapiers (Evolving stategic report)
- Erfüllung weiterer Berichtspflichten
Concerted Action VI zur EU-Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- ausgefüllte Erklärung E9 im Erklärungsbogen Anlage 1
- Mindestjahresumsatz von 200.000 Euro in den letzten beiden Geschäftsjahren (je Geschäftsjahr).
- ausgefüllte Erklärung E9 im Erklärungsbogen Anlage 1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: http://www.evergabe-online.de
Für die Teilnahme an der elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de
Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
- Fehlen der Eigenerklärung des Bieters, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das UWG und GWB, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen führt zum Ausschluss.
- Fehlen der Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 -6 VgV nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage des Bewerbers bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf dessen persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
- Fehlen der Eigenerklärung des Unterauftragnehmers, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das UWG und GWB, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen führt zum Ausschluss.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antragein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.