Übergabe- und Sammelstelle für Elektroaltgeräte aus dem Kreis Offenbach Referenznummer der Bekanntmachung: KROF-2023-009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]926
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Kreis-Offenbach.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rmaof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übergabe- und Sammelstelle für Elektroaltgeräte aus dem Kreis Offenbach
Errichtung einer Übergabe- und Sammelstelle für Elektroaltgeräte aus dem Kreis Offenbach und Betrieb vom 01.01.2024 bis 31.12.2028.
Gesamtabholmenge im Jahr 2022 rund 2.100 Tonnen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Stadt und Kreis Offenbach + 5-km-Radius um Stadt- und Kreisgrenze
Detaillierte Angaben sind im Leistungsverzeichnis beschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(4) Vorlage einer Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56,57 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung.
(5) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338.
(6) Erklärung zum Nichtvorliegen einer Vergabesperre nach Maßgabe des Gemeinsamen Runderlass über den "Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" in der Fassung vom 12.12.2017 oder nach § 18 Abs. 3 HVTG (in der aktuellen Fassung).
(7) Eigenerklärung zu Art. 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar oder ihr ähnlich sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
1. Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
2. Erklärung über die dem Bieter für die ausgeschriebene Leistung zur Verfügung stehenden technischen und betrieblichen Ausstattungen.
3. Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56,57 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung (Mindeststandard).
4. Eventuell vorhandene Genehmigung der angebotenen Leistung.
Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56,57 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung.
Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56,57 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung.
Nachweis einer BImSchG-Genehmigung nach 4. BImSchV 8.11. Spalte 2 für Übergabe- und Sammelstelle spätestens bis zum 01.12.2023.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
in 5 Jahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. §§ 155 ff. GWB
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Oder Formulierung des Kreises Offenbach zu Einlegung von Rechtsbehelfen.