Ludwigshafen; DSTW Neubau ; Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50418
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ludwigshafen; DSTW Neubau ; Planung
Ludwigshafen
Ludwigshafen; DSTW Neubau Ludwigshafen 1 Serie 02; Planungsleistungen (G.016168617):
Planung DSTW Ludwigshafen Baustufe 1; Vermessung für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke; Baubetriebsplanung; Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung; Umwelterklärung; Faunistische Planungsraumanalyse (Definition notwendiger faunistischer Erhebungen); Details zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den dem Teilnahmeantrag zur Information beigefügten Anfrageunterlagen (Anlagen 1.1-1.14).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ludwigshafen; DSTW Neubau ; Planung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ludwigshafen
Ludwigshafen; DSTW Neubau Ludwigshafen 1 Serie 02; Planungsleistungen (G.016168617):
Planung DSTW Ludwigshafen Baustufe 1; Vermessung für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke; Baubetriebsplanung; Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung; Umwelterklärung; Faunistische Planungsraumanalyse (Definition notwendiger faunistischer Erhebungen); Details zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den dem Teilnahmeantrag zur Information beigefügten Anfrageunterlagen (Anlagen 1.1-1.14).
LÄA 15 - Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Das gleisgeometrische Aufmaß, das Messen von Querprofilen oder Straßenlängsprofilen, die Darstellung der Profile, der
Trassierungsentwurf auf Lageplanbasis Maßstab 1:500 sowie das Einrechnen von Gleisen und Weichen als
Näherungstrassierung 2D sind nicht Bestandteil des Vertrags, da die Notwendigkeit der Leistungen nicht erkennbar war. Im Zuge
der Planung sind diese Leistungen nun erforderlich, da die festgestellte Datengrundlage nicht die notwendige Qualität aufweist
oder nicht vorliegt. Es wurde u. a. festgestellt, dass im gesamten Bereich des Rbf MA nahezu keine digitale Trassendaten
vorliegen, die für die LST-Planungen verwendet werden können.
Der Planer ist mit der Vermessung des Projektbereichs beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen ergänzen die vertragliche
Leistung und müssen im selben Zuge durchgeführt werden um ein gesamthaftes Ergebnis für die weitere Planung zu liefern.
Die Ausschreibung der notwendigen zusätzlichen Vermessungsleistung würde zu zeitlichem Verzug und höheren Kosten, im
Vergleich zur Vergabe an den gebundenen Auftragnehmer, führen.