ESTW Flörsheim: Planungsleistungen Konstruktiver Ingenieurbau und Tragwerksplanung in 4 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62320
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Flörsheim: Planungsleistungen Konstruktiver Ingenieurbau und Tragwerksplanung in 4 Losen
Der Streckenabschnitt Flörsheim(Main) – Mainz-Kastel und die freie Strecke Hattersheim – Flörsheim(Main) auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt und Wiesbaden (VzG-Strecke 3603) sowie die freie Strecke Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzweig Kostheim – Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn (VzG-Strecke 3525) und die freie Strecke Abzw Kostheim – Abzw Kostheim Ost (VzG-Strecke 3531) sollen auf ESTW-Technik umgestellt werden.
Dies ist aufgrund der Schnittstelle zwischen Kostheim und Mainz-Bischofsheim eine technische Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines digitalen Stellwerks (DSTW) im Netzbezirk Mainz, das mit der bestehenden Anlage in Kostheim und dem geplanten DSTW nicht herstellbar ist.
Das ESTW wird als Vorlaufmaßnahme zum geplanten DSTW Mainz realisiert.
Die Vergabe beinhaltet:
Los 1 Planung der Stützpunkte der Signale auf der Eisenbahnbrücke Hochheim: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung
Los 2 Planung der Hangsicherung am Standort der ESTW-UZ Kostheim inkl. Zufahrt: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung
Los 3 Planung der Signalausleger im Projektbereich: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung
Los 4 Planung zur Anpassung der Lärmschutzwände: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung
Los 1 Stützpunkte der Signale EÜ Hochheim
Stützpunkte der Signale EÜ Hochheim
Los 1 Planung der Stützpunkte der Signale auf der Eisenbahnbrücke Hochheim:
Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 5
Fachplanung Tragwerksplanung Lph 5
Los 2 Hangsicherung ESTW-UZ Kostheim
Hangsicherung ESTW-UZ Kostheim
Los 2 Planung der Hangsicherung am Standort der ESTW-UZ Kostheim inkl. Zufahrt:
Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3 bis Lph 7
Fachplanung Tragwerksplanung Lph 3 bis Lph 6
Los 3 Signalausleger im Projektbereich
Signalausleger im Projektbereich
Los 3 Planung der Signalausleger im Projektbereich:
Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 4 bis Lph 5
Fachplanung Tragwerksplanung Lph 4 bis Lph 5
Los 4 Anpassung der Lärmschutzwände
Anpassung der Lärmschutzwände
Los 4 Planung zur Anpassung der Lärmschutzwände:
Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3 bis Lph 7
Fachplanung Tragwerksplanung Lph 3 bis Lph 6
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Stützpunkte der Signale EÜ Hochheim
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Hangsicherung ESTW-UZ Kostheim
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 Signalausleger im Projektbereich
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4 Anpassung der Lärmschutzwände
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.