Generalplanung ABS Hanau-Gelnhausen, Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 6-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32151
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung ABS Hanau-Gelnhausen, Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 6-7
Strecke zwischen Hanau und Gelnhausen
Die wesentlichen Maßnahmen sind:
23.000 m Neubau eines 4. Streckengleises
60.000 m geänderte Gleislage der 3 Streckengleise sowie Untergrundertüchtigung für V = 230 km/h
70.000 m Gleisentwässerungsanlagen und Betonkabelkanäle
Ca. 97 Weichenneubauten incl. Weichenheizungsanlagen
Neubau von 7 Aufzugsanlagen
80.000 m neue Oberleitungsarbeiten
Anpassungen von Weichenheizstationen
17.000 m neue Schallschutzanlagen
15.000 m Schallschutzanlagen zwischen den Gleisanlagen
15 Kreuzungsbauwerke (Straßenüberführungen)
10 Eisenbahnüberführungen und 1 Überwerfungsbauwerk
6 Neubau von Verkehrsstationen incl. Beleuchtungsanlagen
4 Untersuchungen von Bestandsbauwerken
23.000 m Kabeltrassen incl. Koordination und fachdienstl. Abstimmungen
Bauphasen- und Logistikkonzepte
Rettungswegkonzepte für die Strecke von Hanau- Gelnhausen
4 EKrG- Kreuzungsverträge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 Planung VA, IBW, TW, EEA, OL .......
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE71 Darmstadt
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Strecke zwischen Hanau und Gelnhausen
Die wesentlichen Maßnahmen sind:
23.000 m Neubau eines 4. Streckengleises
60.000 m geänderte Gleislage der 3 Streckengleise sowie Untergrundertüchtigung für V = 230 km/h
70.000 m Gleisentwässerungsanlagen und Betonkabelkanäle
Ca. 97 Weichenneubauten incl. Weichenheizungsanlagen
Neubau von 7 Aufzugsanlagen
80.000 m neue Oberleitungsarbeiten
Anpassungen von Weichenheizstationen
17.000 m neue Schallschutzanlagen
15.000 m Schallschutzanlagen zwischen den Gleisanlagen
15 Kreuzungsbauwerke (Straßenüberführungen)
10 Eisenbahnüberführungen und 1 Überwerfungsbauwerk
6 Neubau von Verkehrsstationen incl. Beleuchtungsanlagen
4 Untersuchungen von Bestandsbauwerken
23.000 m Kabeltrassen incl. Koordination und fachdienstl. Abstimmungen
Bauphasen- und Logistikkonzepte
Rettungswegkonzepte für die Strecke von Hanau- Gelnhausen
4 EKrG- Kreuzungsverträge
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
NT128 - Stützwand Hasselbach (ZO 09) - Wiederholung der Grundleistungen OP IB + TP Lph 2
Die zusätzliche Leistung umfasst die teilweise Wiederholung der Objekt- und Tragwerksplanung einer Stützwand im Zusammenhang mit der LBP-Maßnahme Renaturierung des Hasselbachs.
Der Bachlauf verläuft im betroffenen Abschnitt parallel zu einer Zufahrtsstraße. Im Rahmen der LBP-Maßnahme soll der Querschnitt des Bachs aufgeweitet und die Böschung naturnah gestaltet werden. Die Aufweitung des Bachlaufs erfolgt in Richtung der parallel laufenden Straße, welche in diesem Zusammenhang parallel versetzt werden muss. Als Stützbauwerk zwischen der dann parallel versetzten Straße und des neu gestalteten Bachlaufes wird eine Stützwand erforderlich.
Die Stützwand wurde auf Basis der Baugrunderkenntnisse des benachbarten Bauwerks EÜ Hasselbach als flachgegründetes Bauwerk geplant. Aufgrund der neuen Baugrunderkenntnisse ist die Art der Gründung anzupassen. Es kommt eine überschnittene Bohrpfahlwand anstatt einer flachgegründeten Winkelstützwand zur Ausführung
Die Stützwand zuvor flach gegründet als Winkelstützwand beplant und ist nun geändert als überschnittene Bohrpfahlwand neu zu planen. Aufgrund, dass sich das Bauwerk zwar nicht in seiner Funktion, jedoch in seiner Art vollkommen geändert hat, ist das Objekt neu zu berechnen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt von der Änderung unberührt