OZG-Beratung Referenznummer der Bekanntmachung: 6219-22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kca-mkk.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

OZG-Beratung

Referenznummer der Bekanntmachung: 6219-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72220000 Systemberatung und technische Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Umsetzungsstrategie zum Onlinezugangsgesetz (OZG-Beratung) – Rahmenvereinbarung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72227000 Beratung im Bereich Software-Integration
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auftraggeberin ist das KCA des Main-Kinzig-Kreises.  Das Jobcenter des Kommunalen Centers für Arbeit (KCA) ist als Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises dafür verantwortlich, Leistungen nach SGB II zu gewähren. Das KCA ist somit für ca. 26.600 Leistungsempfänger*innen in rund 12.400 Bedarfsgemeinschaften zuständig. Ferner mobilisiert und qualifiziert es Arbeitsuchende für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, um diese in eine möglichst sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu integrieren. Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs II operieren die knapp 400 Mitarbeiter*innen an den Standorten Maintal, Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern in kommunaler Eigenverantwortung. Das KCA gliedert sich in vier Bereiche sowie sechs zentrale Referate.  Die Zielsetzung des OZG-Beratungsprozesses lautet, mindestens den Reifegrad 3 und im Idealfall den Reifegrad 4 zu erreichen. Zu diesem Zweck möchte das KCA im Wege der Vergabe einer Rahmenvereinbarung an einen erfahrenen Auftrag-nehmer OZG-Beratungsleistungen beschaffen. Auftragnehmer müssen daher über Projekterfahrung im Bereich der Digitalisierung im Verwaltungskontext verfügen und diese Erfahrung im Rahmen der Eignungsprüfung durch Referenzen nachweisen können.  Folgende Beratungsinhalte (Überblick) werden von der Auftraggeberin erwartet:  • OZG-Beratungo Laufzeiteno Reifegradmodelleo EFA (Einer-für-alle-Modell)o FITKOo Fördermittelakquise • Strategie-, Prozess und Konzeptentwicklungo Systemische Organisationsanalyseo Prozessaufnahmeo Prozessoptimierung, insbesondere: Definition von Leistungskennzahleno Prozessdesigno Entwurf einer Gesamtdigitalisierungsstrategieo Entwicklung eines Konzeptentwurfs zur priorisierten Prozessdigitalisierung • Digitalisierungsvorhaben in kommunalen Verwaltungsstruktureno Möglichkeiten und Grenzen der vorhandenen IT-Infrastrukturo Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der örtlichen IT-Infrastruktur des Main-Kinzig-Kreiseso Grundlagen der DSGVO o Kommunikationen mit dem Amt für EDV- und eGovernment zu Hardware-, Software- und Schnittstellenmanagemento Einordnung des Digitalisierungsvorhabens auf Landesebeneo Systemische Verordnung von Kommunal- und Landespolitik • Technologiemanagemento Marktkenntnis von Verwaltungsfachanwendungen o Z.B. Formular-, Terminvereinbarung-, Klientenkommunikationssoftwareo SaS vs. Self-Hostingo Softwarearchitekturkompetenz • Erstellung von Anforderungsprofilen o Referatsübergreifendes Anforderungsmanagemento Bereichsübergreifendes Anforderungsmanagement • Begleitung des digitalen Transformationsprozesseso Beratung zu Transformationsprozesseno praktische Umsetzung von Veränderungsprozesseno systemisches Coaching der Vorstandsebene, Fach- und Führungskräften o Beratung und Begleitung des Transformationsteamso Mitarbeiterbeteiligungen auf allen Hierarchieebeneno Changemanagement als Bestandteil von Transformationsprozesseno Strategische Besetzung von Changeprozessen im Gesamtkontexto Praktische Erfahrungen in Veränderungsprozessen in Verwaltungsstrukturen • Ausbildung von Digitallotsen in der Verwaltungo Multiplikatoren & Botschafter o Rechtliche- und organisatorische Grundlagen der kommunalen Digitalisierung (OZG)o Impulsgeber zu Themen der digitalen Verwaltungo Kenntnis zu Verwaltungsabläufeo Umgang mit Menschen die vom digitalen Wandel betroffen sindo Präsentations- & Moderationserfahrungen.o Vernetzungs- und Schnittstellenmanagement in der Kreisverwaltung des Main-Kinzig-Kreiseso Nachhaltigkeit (Systeme, Blaupausen, Anknüpfungsfähig, Anpassungsfähigkeit)Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird zunächst auf ein Jahr (2023) und ein Beratungsstundenmaximum von 480 Stunden festgelegt, kann bei entsprechendem Bedarf aber um ein weiteres Jahr verlängert werden. Es wird erwartet, dass Bieter in ihrem Preisangebot einen einheitlichen Stundensatz für die Beratungsleistungen benennen, der in die Angebotswertung einfließen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Preiskalkulation pauschal zu erfolgen hat und Nebenkosten (Fahrtkosten etc.) nicht gesondert vergütet werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: -Beratungs- und Schulungskonzept -OZG-Berater:in / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 238-682260
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Fronhausen
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35112
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/02/2023

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