OZG-Beratung Referenznummer der Bekanntmachung: 6219-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kca-mkk.de/
Abschnitt II: Gegenstand
OZG-Beratung
Umsetzungsstrategie zum Onlinezugangsgesetz (OZG-Beratung) – Rahmenvereinbarung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeberin ist das KCA des Main-Kinzig-Kreises. Das Jobcenter des Kommunalen Centers für Arbeit (KCA) ist als Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises dafür verantwortlich, Leistungen nach SGB II zu gewähren. Das KCA ist somit für ca. 26.600 Leistungsempfänger*innen in rund 12.400 Bedarfsgemeinschaften zuständig. Ferner mobilisiert und qualifiziert es Arbeitsuchende für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, um diese in eine möglichst sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu integrieren. Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs II operieren die knapp 400 Mitarbeiter*innen an den Standorten Maintal, Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern in kommunaler Eigenverantwortung. Das KCA gliedert sich in vier Bereiche sowie sechs zentrale Referate. Die Zielsetzung des OZG-Beratungsprozesses lautet, mindestens den Reifegrad 3 und im Idealfall den Reifegrad 4 zu erreichen. Zu diesem Zweck möchte das KCA im Wege der Vergabe einer Rahmenvereinbarung an einen erfahrenen Auftrag-nehmer OZG-Beratungsleistungen beschaffen. Auftragnehmer müssen daher über Projekterfahrung im Bereich der Digitalisierung im Verwaltungskontext verfügen und diese Erfahrung im Rahmen der Eignungsprüfung durch Referenzen nachweisen können. Folgende Beratungsinhalte (Überblick) werden von der Auftraggeberin erwartet: • OZG-Beratungo Laufzeiteno Reifegradmodelleo EFA (Einer-für-alle-Modell)o FITKOo Fördermittelakquise • Strategie-, Prozess und Konzeptentwicklungo Systemische Organisationsanalyseo Prozessaufnahmeo Prozessoptimierung, insbesondere: Definition von Leistungskennzahleno Prozessdesigno Entwurf einer Gesamtdigitalisierungsstrategieo Entwicklung eines Konzeptentwurfs zur priorisierten Prozessdigitalisierung • Digitalisierungsvorhaben in kommunalen Verwaltungsstruktureno Möglichkeiten und Grenzen der vorhandenen IT-Infrastrukturo Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der örtlichen IT-Infrastruktur des Main-Kinzig-Kreiseso Grundlagen der DSGVO o Kommunikationen mit dem Amt für EDV- und eGovernment zu Hardware-, Software- und Schnittstellenmanagemento Einordnung des Digitalisierungsvorhabens auf Landesebeneo Systemische Verordnung von Kommunal- und Landespolitik • Technologiemanagemento Marktkenntnis von Verwaltungsfachanwendungen o Z.B. Formular-, Terminvereinbarung-, Klientenkommunikationssoftwareo SaS vs. Self-Hostingo Softwarearchitekturkompetenz • Erstellung von Anforderungsprofilen o Referatsübergreifendes Anforderungsmanagemento Bereichsübergreifendes Anforderungsmanagement • Begleitung des digitalen Transformationsprozesseso Beratung zu Transformationsprozesseno praktische Umsetzung von Veränderungsprozesseno systemisches Coaching der Vorstandsebene, Fach- und Führungskräften o Beratung und Begleitung des Transformationsteamso Mitarbeiterbeteiligungen auf allen Hierarchieebeneno Changemanagement als Bestandteil von Transformationsprozesseno Strategische Besetzung von Changeprozessen im Gesamtkontexto Praktische Erfahrungen in Veränderungsprozessen in Verwaltungsstrukturen • Ausbildung von Digitallotsen in der Verwaltungo Multiplikatoren & Botschafter o Rechtliche- und organisatorische Grundlagen der kommunalen Digitalisierung (OZG)o Impulsgeber zu Themen der digitalen Verwaltungo Kenntnis zu Verwaltungsabläufeo Umgang mit Menschen die vom digitalen Wandel betroffen sindo Präsentations- & Moderationserfahrungen.o Vernetzungs- und Schnittstellenmanagement in der Kreisverwaltung des Main-Kinzig-Kreiseso Nachhaltigkeit (Systeme, Blaupausen, Anknüpfungsfähig, Anpassungsfähigkeit)Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird zunächst auf ein Jahr (2023) und ein Beratungsstundenmaximum von 480 Stunden festgelegt, kann bei entsprechendem Bedarf aber um ein weiteres Jahr verlängert werden. Es wird erwartet, dass Bieter in ihrem Preisangebot einen einheitlichen Stundensatz für die Beratungsleistungen benennen, der in die Angebotswertung einfließen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Preiskalkulation pauschal zu erfolgen hat und Nebenkosten (Fahrtkosten etc.) nicht gesondert vergütet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Fronhausen
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35112
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.