Fußboden Refresh ET424 DB Regio Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA62484
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Fußboden Refresh ET424 DB Regio Hannover
RV Fußboden Refresh ET424 DB Regio Hannover
Fußbodenbelagsarbeiten an Triebzügen der 4-teiligen Baureihe 424 gemäß Leistungsbeschreibung und entsprechende Anlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fußboden Refresh ET424 DB Regio Hannover
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauf
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91207
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Deutsche Bahn AG setzt vollständig auf die elektronische XRechnung (neues Rechnungsformat). In Deutschland ist nach ERechtV grundsätzlich der Standard XRechnung für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber zu verwenden.
Für die Leistungserbringung behält sich der Auftraggeber vor, eine Implementierung des Vertrages in ein internes Beauftragungs- und Dokumentationssystem vorzunehmen. Der Auftragnehmer erklärt sich hierfür bereit, die für die Implementierung notwendigen Kapazitäten in Abstimmung mit dem Auftraggeber bereit zu stellen. Des Weiteren erklärt sich der Auftragnehmer zur Nutzung des Portals zur Auftragssteuerung und Dokumentation bereit.
Es besteht kein Anspruch der Auftragnehmer auf Abruf bzw. Vergütung eines bestimmten Leistungsumfanges aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Stückzahlen gelten als Höchstmengen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.