VE0033.2.1 Terminalnahe Oberflächen Referenznummer der Bekanntmachung: EU-O0381-22FAS
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE0033.2.1 Terminalnahe Oberflächen
Im Rahmen des Neubaus des Terminal 3 der Fraport AG am Frankfurter Flughafen werden unter anderem ein Terminalgebäude und die Piergebäude H + J sowie das Pier G und das Parkhaus errichtet.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Herstellung der vorfeldseitigen Außenanlagen östlich und westlich des
Terminalgebäudes
Weitere Angaben unter II.2.4
Frankfurt am Main Flughafen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Erdarbeiten, Trassenanbindungen ca. 750 m, Ausstattungselemente der Oberfläche
inkl. Fundamente, Oberflächenentwässerung ca. 460 m Rinnen, Herstellung von
Oberflächen Asphalt ca. 16.000 m2 und Pflaster ca. 450 m2, Borde ca. 180 m,
Winkelstützwände.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-O-00381/22-FAS, B-000003 - Terminal 3 1. BA NBT3, VE0033.2.1 Terminalnahe Oberflächen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mörfelden-Walldorf
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64546
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Formblätter zur Eignung
Es wird auf die weiteren Ausführungen der "Formblätter zur Eignung", verwiesen.
Die "Formblätter zur Eignung" werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die „Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die Versendung der Vorabinformation gem. §134 GWB und des Zuschlagsschreibens per Telefax erfolgt. Die Auftraggeberin behält sich darüber hinaus vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der
Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland