ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38632
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau
ABS Hanau Gelnhausen, Vorabmaßnahme Kabeltiefbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ABS Hanau Gelnhausen
ABS Hanau Gelnhausen, Vorabmaßnahme Kabeltiefbau
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
MKA039 : Herstellen von Standplätzen an LWL-Schränken
Der AN hat die Stellung der Schranksockel von LWL-Schränken im Auftrag. Auf Vorgabe des ALV, aus Gründen der Arbeitssicherheit, sind an den jeweiligen Schrankstandorten befestigte Standplätze herzustellen.
Die Herstellung der sicheren Bedienbarkeit der LWL-Schränke ist Teil des geschuldeten Werkerfolgs und daher nicht trennbar vom bereits beauftragten Leistungsumfang. Die Einbindung eines Dritten würde zu einer zusätzlichen Gewährleistungsschnittstelle führen. Weiterhin würde dadurch ein weiterer Teilnehmer im Gleisbereich aktiv werden. Neben den zusätzlichen, organisatorischen Aufwänden entsteht so auch ein höheres Gefahrenpotential für Unfälle im Gleisbereich.