Deutsche Bundesbank, Sanierung Wohnanlage Am Schwalbenschwanz, Frankfurt, Gebäudereinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 22/0004074
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsche Bundesbank, Sanierung Wohnanlage Am Schwalbenschwanz, Frankfurt, Gebäudereinigung
Gebäudereinigung
Wohnanlage der Deutschen Bundesbank Am Schwalbenschwanz 60431 Frankfurt am Main Die Baumaßnahme befindet sich in Frankfurt am Main und wird von den Straßen Chamissostraße, Am Schwalbenschwanz, Theodor-Storm-Straße und Hügelstraße umschlossen.
Die Bauabwicklung erfolgt in zehn, sich jeweils leicht überschneidenden, Bauabschnitten zwischen 2023-2026. Zum Zeitpunkt der Umsetzung ist der jeweilige Bauabschnitt leergezogen.
Die vorgesehene Sanierung und Modernisierung dient der künftigen Einhaltung der aktuellen gesetzlichen und bauplanungsrechtlichen Vorgaben sowie der Verbesserung der Wohnsituation und der Werterhaltung der Gebäude.
Im Gewerk Gebäudereinigung sind insbesondere folgende Arbeiten enthalten:
*Bauendreinigung Bodenbeläge (ca. 16.800qm)
*Bauendreinigung Fenster, beidseitig (ca. 4.400m)
*Bauendreinigung Wand- und Bodenfliesen (ca. 7.100qm)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 II "Eigenerklärung zur Eignung UVgO, bzw. VgV" (im Vergabeportal eingestellt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sofern das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Auswahl kommt, ist ein Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister (auch die der Nachunternehmen) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Es handelt sich hier um:
- Registereintragungen (Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer)
Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann frei verfügbar über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden.
2.) Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern.
1. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 II "Eigenerklärung zur Eignung UVgO, bzw. VgV" (im Vergabeportal eingestellt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sofern das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Auswahl kommt, ist ein Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister (auch die der Nachunternehmen) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Es handelt sich hier um:
- Registereintragungen (Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer)
Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann frei verfügbar über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden.
2.) Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern.
3) aktuelle Bescheinigung einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Versicherungsschutz für nachfolgen genannte Deckungssummen pro Vertragsjahr:
- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden
- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,
- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden
- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden und
- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselrisiko
Nachweis mittels Vorlage einer gültigen Bescheinigung des Versicherungsgebers (Kopie ausreichend). Die geforderten Schadensarten und Schadenssummen müssen explizit nachgewiesen werden. Dem gleichgesetzt ist eine Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die Deckungssummen ohne Bedingungen auf die geforderten Summen erhöht werden (Kopie ausreichend).
Bei Bietergemeinschaften sind die Ziffer III.1.2 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche unter Ziffer III.1.2 geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen (z.B. Creditreform-Auskunft) einzuholen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
aktuelle Betriebshaftpflichtversicherung mit Versicherungsschutz für nachfolgend genannte Deckungssummen pro Vertragsjahr:
- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden
- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,
- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden
- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden und
- mind. [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselrisiko
1. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 II "Eigenerklärung zur Eignung UVgO, bzw VgV" (im Vergabeportal eingestellt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sofern das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Auswahl kommt, ist ein Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister (auch die der Nachunternehmen) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Es handelt sich hier um:
- Registereintragungen (Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer)
Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann frei verfügbar über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden.
2.) Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern.
- Vertragsstrafe gem. § 11 VOL/B sowie Ziffer 4 des Dokumentes B03_11019 bes. Vertragsbedingungen (Vordr. 11019): 0,1 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
- Sicherheitsleistung gemäß § 18 VOL/B sowie Ziffer 6 des Dokumentes B03_11019 bes. Vertragsbedingungen (Vordr. 11019) : Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 3 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
- aktuelle Bescheinigung einer Betriebshaftpflichtversicherung gem. Ziff. III 1.2 genannten Versicherungssummen
- Gesamtschuldnerische Haftung der an der Bietergemeinschaft Beteiligten. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen.
- Vertragssprache ist deutsch.
Abschnitt IV: Verfahren
Deutsche Bundesbank
Zentralbereich Beschaffungen
Submissionsstelle
Taunusanlage 5
60329 Frankfurt am Main
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal unter http://www.dtvp.de registrierungsfrei zur Verfügung gestellt.
2.) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
3.) Für das Angebot sind die Vordrucke aus den Vergabeunterlagen zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können.
4.) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen spätestens bis 02.03.2023, 24:00 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Danach eingehende Anfragen können aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich nicht mehr beantwortet werden.
5.) Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen.
6.) Fehlende Erklärungen und Nachweise, die auch nach Anforderung durch die Vergabestelle nicht fristgerecht nachgereicht werden, führen zum Ausschluss des Angebots.
7.) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung).
8). Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6369MN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt eine Frist von 15 Kalendertagen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60431
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.bundesbank.de