ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38632
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau
ABS Hanau Gelnhausen, Vorabmaßnahme Kabeltiefbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ABS Hanau- Gelnhausen
ABS Hanau Gelnhausen, Vorabmaßnahme Kabeltiefbau
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
MKA128: Erdung u. Beschriftung Kabelgefäße in Kabelkeller ESTW GN, LS u. WIR
Erdung u. Beschriftung Kabelgefäße in Kabelkeller ESTW GN, LS u. WIR
Erdung aller Kabelgefäßsysteme in den Kabelkellern der ESTWs Gelnhausen, Langenselbold und Wirtheim und Beschriftung der genannten Kabelgefäßsysteme nach Vorgabe des Blitzschutzkonzeptes.
Der AN hat grundsätzliche die Kabelverlegung und das Kabelmanagement im Auftrag. Zusätzlich wurde der AN bereits mit NT 89 mit der Lieferung & Montage von Kabelführsystemen in den o.g. ESTWs beauftragt. Die Beschriftung und vor allen die Erdung der bereitsmontierten Kabelpritschen ist zwingend zur Herstellung der Nutzbarkeit notwendig.
Bei Einbindung eines Dritten für die Erdung und Beschriftung wäre eine Gewährleistungsschnittstelle am Kabelführsystem entstanden. Etwaige Schäden hätten nicht klar dem Verursacher zugeordnet werden können.