110 kV-Doppelleitung Bad Vilbel - Umspannwerk Karben/Rendel Referenznummer der Bekanntmachung: BV110kV

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ovag-netz.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

110 kV-Doppelleitung Bad Vilbel - Umspannwerk Karben/Rendel

Referenznummer der Bekanntmachung: BV110kV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planung der 110 kV-Doppelleitung und redundanten LWL-Verbindung Bad Vilbel - Umspannwerk Karben/Rendel, Trassenlänge ca. 10 km, mit Empfehlung des Kabeltyps, Detailplanung der Trassen inkl. Festlegung der Muffengruben, Detailplanung und Abstimmungen im Bereich der Querung von anderen Leitungsträgern, Detailplanung zu Straßen-, Bahn- und Gewässerquerungen, Einholung der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, Ämtern und Behörden, Mitwirkung bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen und Bauüberwachung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Hauptort der Ausführung:

Bad Vilbel, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand ist die Vergabe der Planung für den Bau einer 110 kV-Doppelleitung zwischen einem definierten Grundstück in Bad Vilbel und dem Umspannwerk (UW) Karben/Rendel durch die ovag Netz GmbH. Mit der Umsetzung sollen mehrere Großkunden mit Energie versorgt werden.

Vertragsgrundlage ist die HOAI 2021 mit der Einordnung in § 44 Ingenieurbauwerke, Anlage 12 Gruppe 7 – sonstige Einzelbauwerke, Versorgungsbauwerke und Schutzrohre mit zugehörigen Schächten für Versorgungssysteme mit wenigen Zwangspunkten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Analyse der Aufgabenstellung und Projektanforderungen / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Projektabwicklung / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Personal / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Verfügbarkeit / Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 20
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer weitere Leistungen zu übertragen. Die Weiterbeauftragung kann einzeln oder im Ganzen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die Beauftragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 3 bis 4 nach § 43 HOAI. Es besteht die Option der Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 8.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Für den Auftrag gelten folgende terminliche Rahmenvorgaben: Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens, Fertigstellung der Genehmigungsunterlagen 15.09.2023.

Der Auftraggeber behält sich vor, den zu vergebenden Dienstleistungsvertrag zu einem späteren Zeitpunkt auf eine Konzernschwester des Auftraggebers oder eine Beteiligungsgesellschaft zu übertragen, an der die Konzernschwester beteiligt ist.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 193-545728
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: BV110kV
Bezeichnung des Auftrags:

110 kV-Doppelleitung Bad Vilbel - Umspannwerk Karben/Rendel

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/01/2023
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/02/2023

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