Sammlung, Beförderung und tlw. Verwertung von kommunalen Abfällen im Vogelsbergkreis Referenznummer der Bekanntmachung: ZAV General 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauterbach (Hessen)
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Postleitzahl: 36341
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zav-online.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport-elvis.de/E17561145
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung, Beförderung und tlw. Verwertung von kommunalen Abfällen im Vogelsbergkreis
Sammlung, Beförderung und tlw. Verwertung von kommunalen Abfällen im Vogelsbergkreis
LOS 1: Sammlung und Beförderung von Rest- und Bioabfall im Vogelsbergkreis
LOS 2: Sammlung und Beförderung von Sperrabfall im Vogelsbergkreis
LOS 3: Sammlung und Beförderung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Vogelsbergkreis
LOS 4: Kombinationslos aus Los 2 und Los 3 (Sammlung und Beförderung von Sperrabfall sowie von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Vogelsbergkreis)
LOS 5:Übernahme und Verwertung von Sperrabfall im Vogelsbergkreis
Für die Vergabe der Lose 2 und 3 an einen einzigen Bieter besteht die Möglichkeit, ein Angebot für das Los 4 (Kopplung der Lose 2 und 3 als vorgegebenes Kombinationslos) abzugeben.
Angebote können für ein Los oder für mehrere Lose abgegeben werden. Die Lose werden einzeln und unabhängig voneinander vergeben.
Sammlung und Beförderung von Rest- und Bioabfall im Vogelsbergkreis
Vogelsbergkreis
Sammlung und Beförderung von Rest- und Bioabfall im Vogelsbergkreis im Umfang von ca. 20.800 Mg pro Jahr
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Sammlung und Beförderung von Sperrabfall im Vogelsbergkreis
Vogelsbergkreis
Sammlung und Beförderung von Rest-, Holz-, und Metall-Sperrabfall im Vogelsbergkreis im Umfang von ca. 3.650 Mg pro Jahr.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Sammlung und Beförderung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Vogelsbergkreis
Vogelsbergkreis
Sammlung und Beförderung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Vogelsbergkreis im Umfang von ca. 300 Mg pro Jahr
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Kombinationslos Los 2 uLos 3 (Sammlung & Beförderung von Sperrabfall, Elektro- und Elektronikaltgeräte im Vogelsbergkr.)
Vogelsbergkreis
- Sammlung und Beförderung von Sperrabfall im Vogelsbergkreis im Umfang von ca. 3.650 Mg pro Jahr
- Sammlung und Beförderung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Vogelsbergkreis im Umfang von ca. 300 Mg pro Jahr
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Für die Vergabe der Lose 2 und 3 an einen einzigen Bieter besteht die Möglichkeit, ein Angebot für das Los 4 (Kopplung der Lose 2 und 3 als vorgegebenes Kombinationslos) abzugeben.
Übernahme und Verwertung von Sperrabfall im Vogelsbergkreis
Vogelsbergkreis
Übernahme und Verwertung von Rest- und Holz-Sperrabfall im Vogelsbergkreis im Umfang von ca. 3.350 Mg pro Jahr.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption)
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate ).
Allgemeiner Jahresumsatz:
- Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021).
Spezifischer Jahresumsatz:
- Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 bis 2021), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
Gründung des Wirtschaftsteilnehmers bzw. Umsatz junger Unternehmen
- Beachten Sie hierzu bitte die Angaben in der EEE.
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen:
- Mit Abgabe der EEE erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen in Block B stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Sofern Sie in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben, folgende Unterlagen:
Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt.
Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen.
Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
Auszug aus den Vergabeunterlagen:
Für alle Lose: Es sind zwei unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben: Auftraggeber (Firma) [Empfänger], Umfang der erbrachten Leistung [Betrag in EUR], Ausführungszeitraum [Anfangsdatum; Enddatum], Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung]
Der Bieter hat für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben.
Zusätzliche Referenz nur für Los 1: Darüber hinaus ist eine unternehmensbezogene Referenz über den Einsatz eines Behälteridentifikationssystems mindestens zu Abrechnungszwecken im Rahmen der haushaltsnahen behältergestützten Abfuhr von Abfällen für kommunale Auftraggeber aus den letzten 5 Jahren anzugeben.
Gilt für alle Lose und geforderten Referenzen:
- Sofern Sie noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen im Bereich abfallwirtschaftlicher Leistungen verfügen, können Sie weitere Angaben machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre Fach-kunde nachweisen müssen. Sie können daher auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall müssen dann aber die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
Weiter ist vorzulegen:
- EEE und Ergänzungsformular
- Angaben zu den Beschäftigten und zur Leistungserbringung
- Erklärung nach HVTG
- Erklärung Russlandbezug
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder vergleichbar. (...)
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
Die Referenzen für alle Lose müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen, dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben:
- die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die jeweilige leistungsgegenständliche Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen,
- über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und
- aus den letzten 5 Jahren stammen. Einzelne Referenzen können in Summe betrachtet werden, wenn sie in den letzten fünf Jahren eine zeitliche Überlappung von mindestens 3 Jahren haben und in Summe mindestens 50 % der ausgeschriebenen Tonnage erreichen, sofern die Mindestkriterien nicht von einer einzigen Referenz erfüllt werden.
Die zusätziche Referenz bzgl. Behälteridentifikation für Los 1 muss aus den letzten 5 Jahren stammen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.