Bauüberwachung Abstellanlage Augsburg Hbf (Bph 1) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61836
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung Abstellanlage Augsburg Hbf (Bph 1)
Bauüberwachung Abstellanlage Augsburg Hbf (Bph 1)
Augsburg
Bauüberwachung für die Abstellanlage Augsburg Hbf (Bauphase 1)
Zu überwachende Baumaßnahme(n)
-> Verlängerung der Gleise 623 und 624 in Augsburg Hbf
-> Neubau der Gleise 625 – 627 inkl. PSS
-> Neubau von drei Weichen
-> Herstellung Rangierwege
-> Neubau von zwei Stützmauern
-> Überspannung der Gleise mit Oberleitung
-> Neubau Weichenheizstation 11 und Ausrüstung der drei neuen Weichen mit Weichenheizung
-> Neubau Gleisfeldbeleuchtung im Bereich der neuen Gleise
-> Neubau Stromversorgung
-> Neubau von Elektranten und Medienschränken
-> Neubau von einer stationären WC-Entsorgungsanlage, Wasser- und Abwasserleitungen und zwei Hebeanlagen
-> Neubau EOW-Anlage
-> LST-Anpassung Stw Augsburg Hbf an EOW-Anlage
-> Abbruch ehem. Stw 4 und Aufenthaltsraum
Umfasst die folgenden Leistungsbilder:
-> Grundleistungen vertraglich/fachtechnisch
-> Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung
-> bauaufsichtliche Leistungen nach VV Bau bzw. VV Bau STE
-> Abfallmanagement
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauüberwachung Abstellanlage Augsburg Hbf (Bph 1)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.