Erweiterung ICE Werk Rummelsburg, Vergabeeinheit 23, Vergabeeinheit 12.8 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47379
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung ICE Werk Rummelsburg, Vergabeeinheit 23, Vergabeeinheit 12.8
ICE Werk Berlin Rummelsburg, Saganer Strasse 3, 10318 Berlin
Vergabelos Los 23 Innenausbau Fahrzeughallenverlängerung mit Trockenbauarbeiten, Herstellung von Verbundabdichtungen / Bauteilfugen, Fliesenarbeiten, Metallbau Türen- und Tore, Metallbau- und Schlosserarbeiten, Estricharbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Mauerarbeiten / Stahlbetonarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Vergabelos Los 23
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ICE Werk Berlin Rummelsburg, Saganer Strasse 3, 10318 Berlin
Vergabelos Los 23 Innenausbau Fahrzeughallenverlängerung mit Trockenbauarbeiten, Herstellung von Verbundabdichtungen / Bauteilfugen, Fliesenarbeiten, Metallbau Türen- und Tore, Metallbau- und Schlosserarbeiten, Estricharbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Mauerarbeiten / Stahlbetonarbeiten
Entwässerungsrinne Gleis 551
Auf Grund nachträglicher Umbauarbeiten im Bestand besteht die Notwendigkeit, am Gleis 551 Wasser zu bündeln und mittels
Entwässerungsrinne im Estrich abzuführen. Die Leistung gehört nicht zum ursprünglich beauftragten Leistungsverzeichnis.
Die Beauftragung eines anderen AN ist auf Grund der engen technischen Verknüpfung mit Hauptleistung wirtschaftlich nicht
sinnvoll, da die Einarbeitung in das Projekt mit erheblichen Mehrkosten, Schnittstellenproblemen und zusätzlichem Zeitaufwand
mit erheblicher negativer Auswirkung auf den Terminplan verbunden wäre.