HWK - Eifelstrecke 2631, Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58196
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
HWK - Eifelstrecke 2631, Kabeltiefbau
HWK - Eifelstrecke 2631, Kabeltiefbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
HWK - Eifelstrecke 2631, Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heinsdorfergrund
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08468
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
HWK - Eifelstrecke 2631
HWK - Eifelstrecke 2631, Kabeltiefbau
Ort: Heinsdorfergrund
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08468
Land: Deutschland
NT12: Lieferung Weichenhandverschlüsse HV 73
Die Leistung ist zur Erfüllung des vereinbarten Vertragszieles zwingend erforderlich. Aufgrund eines sicherheitsrelevanten
Vorfalls im Bf Gerolstein (Bauzugentgleisung) und der daraus resultierenden betrieblichen Notwendigkeit die Weichen in Gerolstein mithilfe des Einbaus von Weichenhandverschlüssen zu sichern, ist die Lieferung und der Einbau der HV73 unverzüglich zu realisieren. Eine Vergabe der Leistung an einen weiteren AN führt zu Baustopp sowie Projektverzögerung solange der Einbau der Weichenverschlüsse nicht erfolgt. Die Lieferung und der Einbau von Weichenverschlüssen ist nicht Bestandteil des LV.