Vergabe einer Konzession für den Verkauf von Lebens-, Genussmitteln und Hygieneartikeln an Gefangene auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs Referenznummer der Bekanntmachung: 4540E-JVA RO-52/2022
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rockenberg
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 35519
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://justizvollzug.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hbws-justiz.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hbws-justiz.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Konzession für den Verkauf von Lebens-, Genussmitteln und Hygieneartikeln an Gefangene auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs
Vergabe von Dienstleistungskonzession auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs.
Justizvollzugsanstalt Rockenberg, Marienschloß 1, 35519 Rockenberg
Die Leitung der Justizvollzugsanstalt Rockenberg beabsichtigt, die Konzession für den Verkauf von Lebens-, Genussmitteln und Hygieneartikeln an Gefangene der Justizvollzugsanstalt Rockenberg neu zu vergeben. Konzessionszeitraum ist der 01.01.2024 bis 31.12.2027 mit der Option der einmaligen Verlängerung um ein Jahr seitens der Justizvollzugsanstalt. Die maximale Konzessionsvertragsdauer beträgt fünf Jahre.
Die Justizvollzugsanstalt Rockenberg ist ein Gefängnis für männliche Jugendliche/Heranwachsende im geschlossenen Vollzug und hat eine durchschnittliche Belegung von derzeit 135 Gefangenen im geschlossenen Vollzug. Die Belegungsfähigkeit liegt aktuell bei 170 Plätzen.
Es besteht für die Gefangenen der JVA Rockenberg (mit Ausnahme alkoholhaltiger Produkte) bereits die Möglichkeit Lebens-, Genussmittel und Hygieneartikel einzukaufen. Als Leistungsumfang für die JVA Rockenberg soll den ca. 175 Gefangenen - mindestens zweimal im Monat - die Möglichkeit des Einkaufs der Lebens- und Genussmittel und Hygieneartikeln sowie Zusatzbeschaffung (Elektroartikel) durch den Konzessionär zu gewähren.
Bei allen Artikeln ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich vorab eine Ab- und Zustimmung mit der Sachgebietsleitung Sicherheitsdienst notwendig. Glasbehältnisse und -produkte sollen, sofern Alternativmöglichkeiten bestehen, nicht an die Gefangenen verkauft werden. Die Anstalt ist jederzeit berechtigt, weitere Waren/Artikel aus Gründen der Sicherheit und Ordnung der Anstalt von der Artikelliste zu streichen. Der Konzessionär stellt für den Einkauf Sortimentslisten nebst Bestellformularen in ausreichender Menge zur Verfügung.
Es handelt sich um die Durchführung eines sogenannten Listeneinkaufs; die mit Hilfe von Einkaufslisten bestellte Ware wird kommissioniert und am Einkaufstag durch den Konzessionär ausgehändigt. Die Abrechnungsmodalitäten zwischen dem Konzessionär und den Gefangenen erfolgt nach Vorgaben der Justizvollzugsanstalt Rockenberg.
Die Güte der Waren und das Preisniveau müssen dem im Einzelhandel ortsüblichen Maßstab entsprechen und dürfen nur in handelsüblichen Mengen an die Gefangenen abgegeben werden. Sonderangebote sollen unterbreitet werden.
Für Kühl- und Frisch-Artikel hat der Konzessionär stets auf die hygienischen und gesundheitsrechtlichen Vorgaben zu achten.
Eine Kühlung von Frischware vor Ort ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Alle Lebensmittel im Sortiment sollen ein angemessenes Mindesthaltbarkeitsdatum aufweisen.
Angeboten werden sollen u.a. die Artikel der beigefügten Artikelliste - wird zur Angebotsabgabe vorgelegt -. Außerdem sind Zusatzbeschaffungen wie Bücher, CDs und diverse haushaltsübliche Elektrogeräte anzubieten.
Ferner hat im Bedarfsfall, nach vorheriger Absprache mit der Sachgebietsleitung Sicherheitsdienst, die Beschaffung von koscherer Kost durch den Konzessionär zu erfolgen.
Halal-Produkte sind als solche in der Einkaufsliste zu kennzeichnen.
Ein Angebot von Gluten-freien, Veganen und Laktose-freien Produkten ist vorzusehen.
II.
Die Ausgabe der bestellten Lebens-, Genussmittel und Hygieneartikel an die Gefangenen findet in der Regel an zwei Freitagen im Monat statt, möglichst im Zeitraum von ca. 12:00 – 17:00 Uhr.
Das derzeitige Umsatzvolumen liegt bei ca. 115.000,- € Euro jährlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Betriebsrisiko ausschließlich dem Konzessionär obliegt.
Sicherheitsmerkmale:
Bei allen Artikeln, die den Gefangenen zum Einkauf angeboten werden, ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich immer vorab eine Ab- und Zustimmung mit der Sachgebietsleitung Sicherheitsdienst notwendig.
Alle angebotenen Artikel müssen in einer Artikelliste aufgeführt werden. Nicht zugelassene Artikel müssen gestrichen werden.
Es ist sicherzustellen, dass keine Rauchwaren (Tabak und Zubehör) an unter 18-jährige Gefangene abgegeben werden.
Gegenstände, die die Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt gefährden, sind beim Verkauf an Gefangene nicht zugelassen. Dies gilt insbesondere für Rauschmittel, Alkohol und alkoholhaltige bzw. alkoholähnliche Produkte (z.B. Getränke, alkoholfreies Bier und alkoholfreie Wein sowie Sekt, mit Alkohol versetzte Pralinen, mit Alkohol versetzte Reinigungsmittel, u. ä.), scharfe Gewürze, insbesondere Pfeffer und Chili, Gasampullen für Feuerzeuge, Feuerzeuge mit Reibrand der Marken Bic und Pobell, Arzneimittel, explosive und/oder leichtentzündliche Stoffe sowie stark säurehaltige, ätzende und/oder alkoholhaltige Reinigungs- und Hygienemittel, Spraydosen oder sonstige Artikel mit Sprühvorrichtung.
Keine Artikel in Glasbehältnissen oder aus Glas, sofern möglich.
Es gilt die aktuelle Hausordnung der Justizvollzugsanstalt Rockenberg.
Das Merkblatt Haftraumausstattung ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung und wird zur unbedingten Beachtung beigefügt.
Der Konzessionär verpflichtet sich, über alle ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten des Konzessionsgebers, auch nach Beendigung dieses Vertrages, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für persönliche Verhältnisse der Gefangenen. Die Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes sind einzuhalten.
Der Konzessionär verpflichtet sich insbesondere, von Gefangenen oder deren Angehörigen keine Geschenke oder sonstige Vorteile anzunehmen und Gefangenen keine Gegenstände, außer den beim Einkauf persönlich vom Gefangenen erworbenen Waren, zu übergeben.
Der Konzessionär verpflichtet sich, grundsätzlich keine Bargeschäfte mit den Gefangenen zu tätigen. Außerhalb der Anstalt ist es dem Konzessionär nicht gestattet, Geldbeträge von Dritten in Empfang zu nehmen, um hierfür Zusatzbedarf für Gefangene zu liefern.
Er verpflichtet sich, weder von Gefangenen noch für diese Schriftstücke oder Botschaften entgegenzunehmen oder zu übermitteln und alles zu unterlassen, was die Sicherheit und Ordnung in der JVA beeinträchtigen könnte.
Der Konzessionär verpflichtet sich, grundsätzlich von allen Mitarbeitern, die in der JVA Rockenberg eingesetzt werden sollen, eine Einverständniserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung einzufordern und der JVA Rockenberg zur Einleitung der Prüfung vorzulegen. Ein Einsatz der Mitarbeiter kann erst nach erfolgter negativer Überprüfung erfolgen.
Einzelheiten siehe Verfahrensunterlagen.
- Kriterium: 1.) Die Angebotspalette, die Flexibilität, Berücksichtigung besonderer saisonaler Waren.
- Kriterium: 2.) Die Preisgestaltung des Warensortiments.
- Kriterium: 3.) Die personelle und technische Ausstattung, die zur Leistungserbringung vorgesehen ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis darüber, dass der Bewerber sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers.
2. Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung.
3. Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder gleichwertiger Nachweis.
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
5. Verpflichtungserklärung gemäß HVTG, soweit nicht bei Angebotsabgabe eine Tariftreueerklärung gemäß § 4 HVTG abzugeben ist.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2020 - 2022). Soweit die entsprechenden Zahlen für das Jahr 2022 noch nicht vorliegen, ist die Eigenerklärung auf die Geschäftsjahre 2019-2021 zu beziehen.
2. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2020 - 2022) bezogen auf Dienstleistungen im Betrieb des Gefangeneneinkaufs.
3. Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 - 2022, 2022 ggf. vorläufiger Abschluss), soweit deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; ist das nicht der Fall, hat der
Bewerber stattdessen andere aussagekräftige und geeignete Nachweise vorzulegen, die eine Einschätzung der finanziellen Situation des Bewerbers erlauben.
4. Eigenerklärungen des Bewerbers, dass:
a) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet oder eine Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt und auch kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist;
b) sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet;
c) weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 129a, 129b, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder § 370 der Abgabeordnung i. V. m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung rechtskräftig verurteilt worden ist;
d) der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
e) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (ohne Berufsgenossenschaft) und den Sozialkassen ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit der Bewerber der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (in diesem Fall kann eine Kopie der
Freistellungsbescheinigung den Unterlagen hinzugefügt werden;
f) Einfache Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, die die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft bestätigt.
Nachweis fundierter Erfahrungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen des Gefangeneneinkaufs oder vergleichbar durch Vorlage einer Referenzliste über die Erfahrungen in den letzten fünf Jahren unter Angabe von Art und Umfang der konkret erbrachten Leistungen, Leistungszeitraum, Auftragswert, Name Auftraggeber sowie Benennung von Ansprechpartnern und deren Kontaktdaten beim jeweiligen Auftraggeber. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit in Bezug auf die nachgefragten Dienstleistungen zum Gefangeneneinkauf, zu fordern. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen ausgeschlossen werden können. Die Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als „Bewerbung Dienstleistungskonzession Gefangeneneinkauf“ gekennzeichnet bei der zentralen Vergabe- und Koordinierungsstelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang der Bewerbung bei der zentralen Vergabe- und Koordinierungsstelle (VCC Süd) an. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z.B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in Textform (E-Mail) an die zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle zu richten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Das vorliegende europaweite Wettbewerbsverfahren ist weder ein Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB noch unterliegt es den Vorgaben der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.
Als Dienstleistungskonzessionsvergabe folgt das Verfahren jedoch den, von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.06.2006 (Abl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten, primärrechtlichen Grundsätzen. Der Teilnehmerwettbewerb erfolgt dabei in Anlehnung an ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteter Vergabebekanntmachung gemäß § 10 UVgO als „zweistufiges Verfahren“. In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung als Dienstleister für einen bedarfsgerechten leistungsfähigen Gefangeneneinkauf bieten und die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt, mindestens drei und höchstens sieben geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Angebots- und Wertungsphase. Das Verfahren wird zentral koordiniert von dem VCC Süd als zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle.
Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen:
Mindestens (soweit geeignet) 3 (in Worten: drei) Teilnehmer, höchstens 7 (in Worten: sieben) Teilnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]