ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49777
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66
63571 Hailer (Gelnhausen)
Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rück-bau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Be-trieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1048m2. Stahlbeton ca. 4.237m3; Stahl ca. 575to.
Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m2; Stahlbeton ca. 236m3; Stahl ca. 170 t.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63741
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
63571 Hailer (Gelnhausen)
Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rück-bau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Be-trieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1048m2. Stahlbeton ca. 4.237m3; Stahl ca. 575to.
Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m2; Stahlbeton ca. 236m3; Stahl ca. 170 t.
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63741
Land: Deutschland
MKA058 (VA65): Schutzplanken Außenseite FR Fulda 1. BA
Das vorgesehene Schutzplankensystem auf der Außenkappe des Bauwerks hat die Anforderungen H4b W4 in Bezug auf Aufhaltestufe und Wirkungsbereich. Das entsprechende Schutzsystem auf dem Bauwerk muss mittels Übergang auf ein gerammtes Schutzsystem derselben Anforderungen übergehen. Weiterhin können Übergänge zwischen zwei unter schiedlichen Schutzplankensystemen nur mittels entsprechendem Übergang erfolgen. Für den Einsatz an Straßen und Autobahnen müssen alle verwendeten Systeme und Übergänge eine entsprechende Bast-Prüfung besitzen sowie mit der systembedingten Mindestlänge verbaut werden.
Die im Bestand vorhandene Schutzplanke hat eine Aufhaltestufe H1. Bast-geprüfte Übergänge sind jeweils nur auf die nächst höhere bzw. nächst geringere Aufhaltestufe vorhanden. Dementsprechend müssen zwischen Bestandsschutzplankensystem (Aufhaltestufe H4b) und Bauwerksschutzplankensystem (Aufhaltestufe H1) mehrere Übergänge sowie mehrere Schutzplankensysteme zum Einsatz kommen.