Neubau Zentralbibliothek u. Universitätsarchiv (1.BA), Justus-Liebig-Universität Gießen
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zentralbibliothek u. Universitätsarchiv (1.BA), Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Neubau der Zentralbibliothek und Universitätsarchiv (1.BA) der Justus-Liebig-Universität in Giessen, ist als Bibliotheksgebäude mit einem offenen Raumverbund konzipiert.
Die Hauptfunktionsbereiche sind die Bibliothek mit angebundenen Mitarbeiterbüros, das Universitätsarchiv, das Sondermagazin mit Sonderlesesaal, die Cafeteria, der Schulungsbereich und das Ausweichrechenzentrum des HRZ.
Das Gebäude ist als fugenloser Stahlbetonbau in Ortbetonbauweise geplant.
Die Fassade besteht aus einer selbsttragenden Betonfassade aus Kunststein, auch Architekturbeton genannt und Pfosten-Riegel-Fensterelementen.
4-geschossig + Staffelgeschoss, in Stahlbetonbauweise, Gebäudeklasse 5,
Abmessungen Gebäude ca. 48,35 m x 62,85 m und eine Traufhöhe 3.OG von 17,70 m.
BGF ca. 13.061m², BRI ca. 61.085m³
Campus Kultur- und Geisteswissenschaften, Philosophikum I, Rathenaustraße 19, 35394 Gießen
Zur Information!! Dies ist eine Vorinformation - Bewerbungen sind erst nach Veröffentlichung/Bekanntgabe der Ausschreibung des jeweiligen Fachlos (Gewerk) möglich.
Es werden Vergabeverfahren nach Fachlosen (Gewerke) durchgeführt. Nähere Angaben zu den einzelnen Fachlosen sind den Bekanntmachungen dieser Fachlose zu entnehmen.
Vorbehaltlich ist die Ausschreibung folgender Leistungen geplant:
-Rohbauarbeiten II (Öffnungen Erstellen/Schließen);
-Fassadenbau (Pfosten-Riegel-Fassadenelemente);
-Metallbau Schlosser (Stahltreppen, Treppengeländer, Stahltüren, Aluminium-Rohrrahmentüren, Schachtabdeckungen);
-Maler- und Innenputzarbeiten;
-Trockenbauarbeiten (Trockenbau, elemt. Innenwände, Holzinnentüren);
-Estricharbeiten; Terrazzoarbeiten;
-Bodenbelagsarbeiten (Linoleum, Parkett);
-Fliesen/Natursteinbeläge;
-Tischlerarbeiten Festeinbauten (Theken und Teeküchen);
- Rollregalanlagen
-Blendschutz;
-Abdunkelung;
-Leit- und Orientierungssystem Beschilderung;
-Leit- und Orientierungssystem Barrierefreiheit (Taktile Aufmerksamkeitsfelder und Leitlinien);
-Reinigungsarbeiten (Baureinigung);
-Sanitärinstallation, Wasser-, Abwasserinstallationen;
- Heizungs- und Kälteanlagen;
-Raumlufttechnische Anlagen;
- Dämmung an technischen Anlagen;
-Gebäudeautomation (MSR);
-Elektroinstallation (Starkstrom, NEA, Blitzschutz- u. Erdnungsanlagen, PV-Anlagen, Schwachstrom, Beleuchtung, Brandmeldeanlage, BOS, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen, Doppelboden);
- Gaslöschanlage
-Zutrittskontrolle;
-Aufzugsanlage;
-Bauarbeiten für Außenanlagen (Geländeflächen, befestigte Flächen, Baukonstruktion in Außenanlagen, Landschaftsgärtnerische Arbeiten);
Die Leistungen werden größtenteils in einzelne Fachlose / als einzelne Gewerke ausgeschrieben und vergeben. Die Ausschreibungen erfolgen im Zeitraum 01.02.2023 bis 30.09.2024. Die erste Veröffentlichung ist für den Februar 2023 vorgesehen.
Es handelt sich um eine Erstbekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vertrags- / Abwicklungs- und Verhandlungssprache für die Projektdurchführung ist Deutsch.
Alle Projektdokumente und Dokumentationen sind grundsätzlich in Deutsch zu erstellen.
Angaben zu Losen, Alternativen, Optionen, Auswahl-, Eignungs- und Zuschlagskriterien siehe separate Bekanntmachungen der einzelnen Fachlose.
Ort: 64283 Darmstadt
Land: Deutschland
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.