ASG/93/229 Ingenieurleistungen 2023-25/26 Referenznummer der Bekanntmachung: HIM-ASG-2022-0008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.him-asg.de
Abschnitt II: Gegenstand
ASG/93/229 Ingenieurleistungen 2023-25/26
Mühlheim, Farb- und Gaswerk Pionierpark
Ingenieur-, Planungs- und fachgutachterliche Leistungen zur
Begleitung einer laufenden hydraulischen Grundwassersanierung
mittels Pump&Treat zur Reinigung von i.W. Arsen
aus dem Grundwasser
Mühlheim
Die Vergabe erfolgt für Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der hydraulischen Grundwassersanierung bestehend aus Pump&Treat zur Reinigung i.W. von Arsen aus Grundwasser. Auf dem Gelände des ehem. Pionierparks in Mühlheim - Standort einer ehem. Fuchsinproduktion und eines Gaswerks- wurden flächendeckend Bodenauffüllungen mit Produktionsresten und Bauschutt festgestellt, die mit Arsen, Cyaniden, PAK und Schwermetallen verunreinigt waren. Von diesen Schadstoffen war insb. Arsen in das Grundwasser gelangt und hat zu einer signifikanten Verunreinigung des oberen Grundwasserleiters geführt (bis zu 42 mg/l Arsen). Die Wasserreinigung wird kontinuierlich mittels Voroxidation und einer Fällung/Flockung betrieben. Die vergabegegenständlichen Leistungen gliedern sich im Wesentlichen in folgende Teilleistungen: - Fortführung des bisher ausgeführten Grundwassermonitoring und der Grundwassersanierung/-sicherung, - Gutachterliche Begleitung der hydraulischen Grundwassersanierung im Innen- und Außendienst, - Optimierung der Grundwassersanierung (Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung baulicher und verfahrenstechnischer Maßnahmen), - Ggf. Planung und Überwachung von Messstellenbau, - ggfs. Anschluss weiterer Förderbrunnen an die WAA, - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, - Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Leistungen Dritter (Vermessungsleistungen, Fremdüberwachung, Probenahmen, chemisch-analytische Leistungen für die Boden-, Abfall- und Grundwasseranalytik). - Ermittlung und Aufteilung der Sanierungskosten auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Sanierungsvertrages.
Optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr (31.12.2026)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ASG/93/229 Ingenieurleistungen 2023-25/26
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein
Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag
unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig,
soweit:
— der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union (§ 135 Abs. 2 GWB). GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.
1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022
(BGBl. I S. 1214) geändert worden ist