Maschinentechnische Ausrüstung Adsorptionsstufe - Abwasserverband Mittlerer Rheingau Referenznummer der Bekanntmachung: AP 001-23-LV 02
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rüdesheim
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65385
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.av-mittlerer-rheingau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neckargemünd
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69151
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ax-projects.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maschinentechnische Ausrüstung Adsorptionsstufe - Abwasserverband Mittlerer Rheingau
Maschinentechnische Ausrüstung eines technischen Bauwerks
Rüdesheim am Rhein
Liefer- und Montage von 3 St. Kreiselpumpen Q = 100 - 244 l/s und 2 St. Kreiselpumpen Q = 30 - 124 l/s sowie den entsprechenden Rohrleitungen aus Edelstahl 1.4571, Durchmesser bis DN 500 und Armaturen.
Absenkschieber 1.600 x 700 mm und Vertikal-Rührwerke für die Kontaktreaktoren und Flockungsraum mit Rohrleitungen aus Edelstahl 1.4571 DN 700 und Armaturen.
Einer Brauchwasseranlage mit Vorlagebehälter, Druckerhöhungsanlage und UV-Anlage. Einer Gebläsestation mit 3 St. Turbogebläse mit Q = 1919 - 3199 Nm3/h und 2 St. Turbogebläse mit Q = 793 - 1740 Nm3/h sowie den entsprechenden Rohrleitungen aus Edelstahl 1.4571, Durchmesser bis DN 400 und Armaturen sowie die Peripherien für Zu- und Abluft. Einer Fällmittelaufbereitungs- und -dosieranlage.
Einem Probenahmepumpwerk mit 2 Kreiselpumpen Q = 20 m3/h sowie den entsprechenden Rohrleitungen aus Edelstahl 1.4571, Durchmesser bis DN 100 und Armaturen. Der Peripherien und Raumbe- und Entlüftungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Beurteilung der Befähigung und Eignung sind durch den Bieter Nachweise entsprechend
§ 6a EU Nr. 1 beizubringen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit Verweis auf das Formblatt 124, welches den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist, können nachfolgende Nachweise in Form von Eigenerklärung erfolgen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die im Formblatt 124 angegebenen Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Die Nachweise sind durch den Einzelbieter und im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der BG zu erbringen.
Die Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein, gerechnet ab dem Bekanntmachungsdatum.
Eigenerklärungen bzw. Nachweise:
a) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung in Form der Anmeldung/Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle am Sitz oder Wohnsitz des Unternehmens gemäß (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A).
b) Bescheinigung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
c) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. (1) Pkt. 1-10 und Abs. (6) Pkt. 1-8 VOB/A z.B. durch Vorlage einer Eigenerklärung auf Grundlage der §§ 123, 124 GWB.
d) Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung, soweit die der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen.
e) Erklärung zur Tarifreue und Mindestentgelt gemäß HVTG gemäß dem den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Formblattes
Die durch den Bieter vorzulegende Nachweise und Erklärungen können entsprechend § 6b EU Abs. (1) VOB/A durch Einzelnachweise oder auf dem Wege einer Präqualifikation erbracht werden.
Bei Bietern, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben ist die Eintragung in ein gleichwertiges PQ-Verzeichnis eines anderen Mitgliedstaates als Nachweis zulässig.
Der AG erkennt gemäß § 6b EU Abs. (1) VOB/A als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) an.
Zur Beurteilung der Eignung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind
durch den Bieter Nachweise entsprechend § 6a EU Nr. 2 a) und c) VOB/A beizubringen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die durch den Bieter vorzulegende Nachweise und Erklärungen können entsprechend § 6b EU Abs. (1) VOB/A durch Einzelnachweise oder auf dem Wege einer Präqualifikation sowie mit Verweis auf das Formblatt 124, welches den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist, zunächst in Form einer Eigenerklärung erfolgen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die im Formblatt 124 angegebenen Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Eigenerklärungen bzw. Nachweise:
a) Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit Bauleistungen und andere Leistungen betroffen sind, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsamen mit anderen Unternehmen durchgeführten Leistungen.
b) Ergänzend ist der Gesamtumsatz des Unternehmens zu benennen.
Mindestbedingungen an den Umsatz:
- Der Gesamtumsatz des Unternehmens muss mind. 4.000.000 €/Jahr betragen,
- Der Umsatz bezogen auf die besondere Leistungsart des Gegenstandes der Vergabe muss mind. 2.000.000 €/Jahr betragen, jeweils im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (2019-2022).
c) Eigenerklärung einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung.
Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen ist die Erklärung auf gesondertes Verlagen durch die Vergabestelle durch einen Versicherungsnachweis mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. €. für Personenschäden und 5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden zu ersetzen.
d) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation gemäß Formblatt 124
Die durch den Bieter vorzulegende Nachweise und Erklärungen können entsprechend § 6b EU Abs. (1) VOB/A durch Einzelnachweise oder auf dem Wege einer Präqualifikation erbracht werden.
Bei Bietern, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben ist die Eintragung in ein gleichwertiges PQ-Verzeichnis eines anderen Mitgliedstaates als Nachweis zulässig. Der AG erkennt gemäß § 6b EU Abs. (1) VOB/A als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) an.
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind durch den Bieter
Nachweise entsprechend § 6a EU Nr. 3 a) g), und i) VOB/A zu beizubringen:
Mit Verweis auf die Formblätter 124, und 233, welche den Ausschreibungsunterlagen beiliegen, sind folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Erklärung bzw. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, im Zeitraum der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre ausgeführt zu haben
Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind auf gesondertes Verlagen innerhalb von 6 Kalendertagen mindestens 3 Referenznachweise mit gemäß den Mindestangaben aus dem Formblatt 124 vorzulegen:
b) Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zu Verfügung stehen
Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind auf gesondertes Verlagen innerhalb von 6 Kalendertagen die entsprechenden Mindestangaben aus dem Formblatt 124 vorzulegen:
c) Erklärung mit Verweis auf Formblatt 233, welche Teile des Auftrages der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind auf gesondertes Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen die Namen der Nachunternehmer zu benennen.
Die durch den Bieter vorzulegende Nachweise und Erklärungen können entsprechend § 6b EU Abs. (1) VOB/A durch Einzelnachweise oder auf dem Wege einer Präqualifikation erbracht werden.
Bei Bietern, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben ist die Eintragung in ein gleichwertiges PQ-Verzeichnis eines anderen Mitgliedstaates als Nachweis zulässig. Ein Bewerber oder Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Zur Beurteilung der Kapazitäten anderer Unternehmen gilt § 6d EU Abs. (1) -(4).
Der AG erkennt gemäß § 6b EU Abs. (1) VOB/A als vorläufigen Nachweis auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) an.
Sicherheiten gemäß Ausschreibungsunterlagen Formblatt 214
- Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme
- Sicherheit für Mangelansprüche in Höhe von 3 % der Bruttoabrechnungssumme
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]