Heizungs- und Sanitärarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0433-2022-2378
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heizungs- und Sanitärarbeiten
Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden (DIN 18 381);
60435 Frankfurt am Main, Obere Kreuzäckerstraße 4
Das Land Hessen plant in einigen Gebäuden der JVA Preungesheim, Obere Kreuzäcker Str., 60435 Frankfurt am Main die Trinkwasserleitung zu sanieren. Hierzu werden in den senkrechten Versorgungsschächten neue Trinkwasserleitungen verlegt und an die einzelnen Sanitärobjekte geführt. Dazu werden vorhandene Deckenund
Wanddurchbrüche bauseitig geöffnet. Teilweise wird es außerdem erforderlich, vorhandene Wände aus Mauerwerk bzw. Gipskarton zu öffnen und in Teilen abzubrechen. Diese Arbeiten werden vom Rohbauer ausgeführt. In den Duschräumen der einzelnen Gebäude werden außerdem die gesamten Wand- und Bodenbeläge bauseitig abgebrochen. Die abgebrochenen Wandbereiche werden vom Rohbauer bzw. dem Trockenbauer wieder geschlossen.
Sanitärinstallation:
Die Sanierung der vorhandenen Trinkwasserinstallation für das Kaltwasser, Warmwasser und Zirkulation des Gebäudes muss im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Für das Hafthaus ist eine abschnittsweise Durchführung der notwendigen Maßnahmen geplant. Beginnend in der Technikzentrale. In der weiteren Abfolge ist vorgesehen, die horizontal im Deckenbereich vom Untergeschoss installierten Verteilungsleitungen zu den Steigleitungen für Kalt-, Warmwasser und Zirkulation zu erneuern. Für die Erneuerung der Trinkwasserleitungen jeweils zu den Haftzellen, müssen sämtliche Steigleitungen wie Schmutz-, Regenwasser sowie Lüftungsleitungen zurückgebaut werden um die Erneuerung der Trinkwasserleitungen zu ermöglichen. Der Austausch der v.g. Steigleitungen ist Bestandteil dieser Ausschreibung. Der Kaltwasseranschluss erfolgt im Hausanschlussraum. Alle Trinkwasserleitungen sind gegen Schwitzwasser, Schall und Wärmeverlust zu dämmen. Die sichtbaren Leitungen sind mit einer Alu-Ummantelung zu versehen. Die nicht sichtbaren Leitungen in Wänden und in den Vorwänden sind mit einem Isolierschlauch auszustatten.
Stichleitungen sind so kurz wie möglich zu verlegen. Das Trinkwassersystem wird geschliffen. Absperr-, Regulier- und Sicherheitsarmaturen für die Kalt-, Warm- und Zirkulationsleitungen bestehen aus Rotguss, totraumfrei und wartungsfrei mit DVGW-Zulassung. Unter Einhaltung der Trinkwasserverordnung sind Probenahmeventile im Trinkwasserrohrnetz für Kaltwasser, Warmwasser und Zirkulation vorzusehen. Alle Sanitärobjekte einschließlich Armaturen und Zubehör sind vor der Bestellung mit dem Bauherrn und Fachingenieur
zu bemustern. Nach Fertigstellung der Trinkwasseranlage ist diese Nachzuspülen und einer Druckprobe entspr. DIN 1988, Teil 2, durch Luft-Wasser-Gemisch, intermittierend zu unterziehen.
Heizungsinstallation:
Die Wärmebereitstellung zur Trinkwassererwärmung erfolgt über ein auf der Liegenschaft befindliches Heizkraftwerk mit KWK. Die Wärmeübergabe aus dem liegenschaftsinternen Wärmeversorgungsnetz erfolgt direkt über druckbehaftete Verteiler.
max. Vorlauftemp. WVN: 90°C
Nennbetriebssystemtemp. Sommer: 75 / <50 °C
Nennbetriebssystemtemp. Winter: 85 / <50 °C
Die Anlagen zur Trinkwarmwasserbereitung sind veraltet und nicht für eine Rücklaufoptimierung zur Laufzeitoptimierung
der KWK-Anlage geeignet.
Die Trinkwarmwassererwärmung erfolgt zurzeit über Trinkwasserspeicher mit einem Speichervolumen von 500 Liter bis zu 2000 Liter. Es wird eine Umrüstung der Trinkwassererwärmung auf Durchflussprinzip und Heizwasser Pufferspeicher vorgesehen. Mit dem Heizwasser-Pufferspeicher kann die Wärmeversorgung für die Trinkwassererwärmung energetisch effizient in das vorhandene Wärmeversorgungssystem eingebunden werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: 'Keine'
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Siehe Punkt III.2.1
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Siehe Punkt III.2.1
Abschnitt IV: Verfahren
Landesbetrieb Bau und Immobilien HessenNiederlassung MitteZentrale VergabeDieselstraße 1-761231 Bad Nauheim
Zu der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation stehen Ihnen unter dem folgenden Link zur Verfügung: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/Hinweisblatt_lbih.pdf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/Hinweisblatt_lbih.pdf
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht!
Konkrete Einzelheiten zu den Verfahren entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Nur diese Angaben sind rechtlich verbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.