Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51048
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bautechnische Leistungen Korridor RiedbahnLos1: Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – LampertheimLos2: Bauabschnitt 2 Biblis – GernsheimLos3: Bauabschnitt 3 Riedstadt-Goddelau – Mörfelden - Walldorf
Mannheim–Waldhof – Lampertheim
Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – Lampertheim
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – Lampertheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Mannheim–Waldhof – Lampertheim
Bauabschnitt 1 Mannheim–Waldhof – Lampertheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
MKA 232: Kabelaufbauschächte Gr. IV, V, VII u. IX mit zugehörigen Teilen
Bei dem Bauvorhaben werden auf Basis des aktuellen Stands der Ausführungsplanung zusätzliche Leistungen im Bereich der Kabelschächte erforderlich. In diversen Lean-Losen kommen Kabelaufbauschächte und zugehörige Zwischenrahmen sowie Schachtanschlussbausätze etc. zur Ausführung die von den bislang ausgeschriebenen Größen/Typen abweichen. Die zusätzlichen Schachtbauteile wurden und werden im Zuge der Leistungserbringung mit verbaut und sind notwendig um die vertraglich vereinbarten Kabelschächte zu erstellen. Da der AN für die Erstellung der Kabelschächte beauftragt ist würde ein AN-Wechsel zu Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen mit den restlichen Maßnahmen zur Erstellung der Kabelschächte führen, sodass es zu nicht mehr funktionsfähigen Auftragseinheiten kommen würde. Des Weiteren ist der AN bereits mit vorhandenem Personal und Gerät zur Erstellung der Kabelschächte vor Ort. Bei einer getrennten Vergabe würde es zu Zusatzkosten kommen, da honorarminimierende Faktoren, wie Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungserbringung verloren gehen würden.