Neubeschaffung Digitaler Funkmodule in Tetrapoltechnik
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64285
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heagmobilo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubeschaffung Digitaler Funkmodule in Tetrapoltechnik
Die HEAG mobilo GmbH plant den Austausch von insgesamt 250 Digitalfunkmodems aus dem gesamten eigenen Fuhrpark bestehend aus Diesel-, Elektrobussen und Straßenbahnen sowie an die Leitstelle angebundene Busse von Fremdunternehmen. Die zu beschaffenden Digitalfunkmodems müssen sich nahtlos in die vorhandene Systemarchitektur integrieren lassen und müssen kompatibel zur bereits bestehenden Verwaltungssoftware sein. Folgende Anforderungen der Auftraggeberin müssen die Geräte erfüllen:
-Nutzung des Tetrapol-Netzes im 450 MHz Band für die Sprach- und Datenkommunikation
-Ausführung als 19"-Kassette zum Einbau in entsprechende Aufnahmevorrichtung des Fahrzeugs
-Keine oder nur geringe Überschreitung der bisherigen Abmessungen
-Weiternutzung der bestehenden Antennen mit TNC-Anschluss auf den Fahrzeugen
-Integrierbarkeit in das Trapeze-Betriebsleitsystem und Anbindung an die zugehörigen verbauten Bordrechner IDR und IBISplus
Nach einer von HEAG mobilo GmbH beauftragten Marktanalyse eines Ingenieurbüros wurde nur ein potentieller Lieferant für die Digitalfunkmodule ermittelt.
Die bisher im Betrieb befindlichen digitalen Fahrzeugfunkgeräte DRM V2 der Firma Airbus Secure Land Communications GmbH wurden bereits im Jahr 2015 abgekündigt und der Reparaturservice wurde zum Ende des Jahres 2021 eingestellt.
Da die Geräte zum Teil schon seit 2005 in unseren Fahrzeugen im Einsatz sind und die Auftraggeberin auf eine hohe Verfügbarkeit der Geräte angewiesen ist, beabsichtigt die Auftraggeberin neue Geräte zu beschaffen.
Die angebundenen Fahrzeuge sind mit einem Bordrechner der Firma Trapeze ausgerüstet. Die bisher verwendeten digitalen Fahrzeugfunkgeräte sind über eine Schnittstelle mit dem Bordrechner verbunden und werde über diesen auch angesteuert.
Die Übermittlung der Anmeldedaten, Fahrzeugposition, Fahrplanabweichung, Geprächswunsch, Überfall- und Notrufe, etc. werden über das DRM über das vorhandene Tetrapolfunknetz an den Leitrechnerserver der Firma Trapeze übermittelt.
Die Verwaltung, Konfiguration und Inbetriebnahme der DRMs erfolgt über das schon vorhandene Hintergrundsystem der Firma Airbus Secure Land Communications GmbH.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verfahrensart:
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
-Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. b SektVO.
Im Hinblick auf § 13 Abs. 3 SektVO wurden alle möglichen Szenarien zur Erneuerung der Digitalfunkmodems unter Beibehaltung der vorhandenen Verwaltungssoftware, Betriebssoftware und Funkstandards, auch mit technischer und juristischer Unterstützung, geprüft.
Hierbei wurde deutlich, dass die Umsetzung der benötigten Funktionalitäten und Kompatibilität nur dann sicher, wirtschaftlich, reibungslos und risikoarm darzustellen ist, wenn dafür ein Hersteller beauftragt wird und dessen bereits eingesetzte Produkte im Bestand ergänzt werden. Hierfür ist das Folgende maßgebend:
Das Platzangebot in den Fahrzeugen ist stark eingeschränkt. Die neu zu beschaffenden Digitalfunkgeräte müssen daher den Modulmaßen von den DRMV2 entsprechen.
Aus technischen Gründen ist es ferner notwendig, dass die neu zu beschaffenden Digitalfunkmodems vollständig Steckerkompatibel mit den bereits vorhandenen DRMV2 Funkmodulen sind und auch die bereits in den Fahrzeugen verbauten Backplanes und Antennen nutzen können.
Zudem können einige Funktionen aufgrund der Kommunikation zwischen den neuen Digitalfunkmodule und der bereits vorhandenen Bordrechner Hard- und Software aus technischen Gründen nicht über Standardschnittstellen erfolgen, ohne dadurch die Funktionsfähigkeit der Produkte zu beinträchtigen.
Die Neubeschaffung der Digitalfunkodems kann somit aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden.
Die verschiedenen Möglichkeiten wurden gegeneinander abgewogen und führen zu dem Ergebnis, das die Beauftragung eines Dritten, plausibel aus technischen und praktischen Gründen unmöglich ist. Dieses Ergebnis wurde durch die von der HEAG mobilo GmbH durchgeführten Markterkundung bestätigt.
Vergeben werden soll an:
Airbus Secure Land Communications GmbH
Söflinger Str. 100
89077 Ulm