Qualifizierungsmaßnahme "Qualifizierung im hauswirtschaftlichen Bereich" Referenznummer der Bekanntmachung: 82/2022
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Hochtaunuskreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungsmaßnahme "Qualifizierung im hauswirtschaftlichen Bereich"
Die Zielgruppe der Maßnahme sind benachteiligte oder geringqualifizierte Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund im Leistungsbezug nach dem SGB II, AsylbLG oder SGB VIII, die ihren Wohnsitz im Hochtaunuskreises haben. Die Teilnahme ist zudem auch für Personen möglich, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung im Rahmen des Asylverfahrens sind.
Die Maßnahme dient zur Qualifizierung und Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt, um der Verfestigung hinsichtlich des Sozialleistungsbezuges durch eine Verbesserung der Integrationschancen von benachteiligen Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund entgegenzuwirken. Durch die Kombination einer zielgerichteten allgemeinen Sprachförderung mit der Vermittlung von Praxiskenntnissen in den Bereichen der haushaltsnahen und alltagsunterstützenden Dienstleistungen sollen sich die Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe und Arbeitsmarktintegration von benachteiligten Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund verbessern.
Die Vermittlung von fachpraktischen Kenntnissen im Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagsassistenz, die die Teilnehmer auf eine Beschäftigungsaufnahme vorbereitet, steht hierbei im Fokus.
Die Gesamtmaßnahme hat eine Laufzeit vom 01.03.2023 bis 28.02.2025
Es sind vier Durchgänge zu je 6 Monaten durchzuführen.
Pro Durchgang sind 10 Maßnahmeplätze einzurichten.
Die Maßnahme muss innerhalb der Kommunen Bad Homburg, Oberursel, Steinbach oder Friedrichsdorf durchgeführt werden. Die Durchführung der praktischen Erprobung muss nicht zwingend in den genannten Kommunen stattfinden. Der Ort der praktischen Erprobung muss jedoch im Tagespendelbereich liegen. Der Auftragnehmer hat Maßnahmenräumlichkeiten ein-zurichten, welche mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufgesucht werden können. Die Gehzeit vom/zum öffentlichen Verkehrsmittel soll 15 Minuten nicht überschreiten. Der Auftragnehmer muss für die Teilnehmer in angemessenem Umfang (Montag bis Donnerstag mindestens von 08:00 - 17:00 Uhr, Freitag von 08:00 – 13:00 Uhr) persönlich und durch den Einsatz zeitgemä-ßer Kommunikationsmittel (Telefon, Fax, E-Mail) erreichbar sein.
Die Maßnahme dient zur Qualifizierung und Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt, um der Verfestigung hinsichtlich des Sozialleistungsbezuges durch eine Verbesserung der Integrationschancen von benachteiligen Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund entgegenzuwirken. Durch die Kombination einer zielgerichteten allgemeinen Sprachförderung mit der Vermittlung von Praxiskenntnissen in den Bereichen der haushaltsnahen und alltagsunterstützenden Dienstleistungen sollen sich die Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe und Arbeitsmarktintegration von benachteiligten Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund verbessern.
Die Vermittlung von fachpraktischen Kenntnissen im Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagsassistenz, die die Teilnehmer auf eine Beschäftigungsaufnahme vorbereitet, steht hierbei im Fokus.
Die Teilnehmer müssen ferner durch die berufspraktische Erprobung unter realen Arbeitsbedingungen dazu angeleitet werden, eigene Interessen und Fähigkeiten auszuloten, um daran anknüpfend eine Vorstellung davon zu entwickeln, welche Perspektive im Hinblick auf die berufliche (Wieder-)Eingliederung in Betracht kommt. Durch berufspraktische Erprobungen im realen Arbeitskontext werden zudem sprachliche Rückkopplungseffekte erwartet, die sich dahingehend zeigen, dass die Sprachkompetenz zunimmt, je mehr Menschen einer Sprache passiv ausgesetzt sind. Darüber hinaus muss im Rahmen der Maßnahme darauf hingearbeitet werden, Anschlussmaßnahmen zu absolvieren. Im besten Fall lässt sich durch die Teilnahme an der Maßnahme eine Beschäftigungsaufnahme realisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Qualifizierungsmaßnahme "Qualifizierung im hauswirtschaftlichen Bereich"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Usingen
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61250
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot ist zusätzlich einzureichen: Bieter-Konzept zur Maßnahme-Durchführung.
Hinweis zum Bieter-Konzept: Der Bieter hat für die Maßnahme ein schriftlich ausgearbeitetes, detailliertes und aktuelles Durchführungskonzept zu erstellen. Der Umfang ist auf maximal 30 Seiten bei einer lesbaren Schriftart und -größe (z. B. Schriftart Arial, Schriftgrad 11, Zeilenabstand min. 1,0, DIN 5008 dient als Orientierung) zu beschränken. Überschreitungen des Umfangs von 30 Seiten von mehr als 25% (inklusive erläuternder und inhaltlich relevanter Anhänge) oder grobe Abweichungen an den Formatierungsvorgaben, die offensichtlich nur der Einhaltung der Seitenvorgabe dienen, führen zu einem Ausschluss des Angebots. In diesem Durchführungskonzept ist schlüssig auf alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte, entsprechend der vorgegebenen Gliederung in der Bewertungsmatrix, einzugehen. Insbesondere soll das Konzept konkret beschreiben, wie die aufgeführten Inhalte umgesetzt und die geforderten Ziele erreicht werden und welche Arbeitsfelder für die Teilnehmer konkret angeboten werden.
Bieter haben die Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 oder 2 HVTG (Tariftreue, Mindestlohn) in Textform zu erklären und die erforderliche Verpflichtungserklärung (Anlage III-4) abzugeben.
Die Bieter geben zudem die Eigenerklärung betreffend Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31.07.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022, ab (Anlage III-10).
Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bewerber bzw. Bieter innerhalb einer Frist
von 5 Werktagen folgende Unterlagen vorzulegen:
•Eintrag im Berufs-, Handels- oder Gewerbezentralregister und/oder in einem gerichtlichen Register.
•Bescheinigung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialbeiträgen, Steuern und Abgaben.
•Bescheinigung der Berufsgenossenschaft.
•Bankauskünfte, Bankerklärungen.
•Entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckungen. Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei Jahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Recht des Landes, bzw. des Mitgliedsstaates indem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist.
•Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe sind, der letzten zwei Geschäftsjahre.
•Eine Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die dem Gegenstand dieser Ausschreibung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragssumme, Vertragslaufzeit und Ansprechpartner (Referenzliste, besonders mit Behörden).
•Angaben über die berufliche Befähigung des für die Umsetzung des Angebotes eingesetzten Personals, wobei vor allem die Größe des Unternehmens (insbesondere Service- / Wartungsstützpunkte), die Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifikation von Interesse sind.
•Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)