Übernahme und Verwertung von Grünabfällen aus dem Vogelsbergkreis Referenznummer der Bekanntmachung: 5522/106
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauterbach (Hessen)
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Postleitzahl: 36341
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zav-online.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.subreport-elvis.de/E47961133
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen aus dem Vogelsbergkreis
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen aus dem Vogelsbergkreis im Umfang von ca. 30.000 m³ pro Jahr:
LOS 1: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an den Sammelstellen Alsfeld-Billertshausen, Romrod Richtung Zell, Romrod Nieder-Breidenbach, Kirtorf, Antrifttal-Ohmes und Schwalmtal (Deponie Bastwald)
LOS 2: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an der Sammelstelle Homberg (Ohm)
LOS 3: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an den Sammelstellen Mücke-Merlau, Feldatal (Groß-Felda) und Gemünden (Nieder-Gemünden)
LOS 4: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an den Sammelstellen Schlitz, Grebenau und Wartenberg (Angersbach)
LOS 5: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an den Sammelstellen Schotten, Grebenhain (Bermutshain) und Freiensteinau
LOS 6: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an den Sammelstellen Ulrichstein, Herbstein, Lautertal (Engelrod), Lautertal (Meiches) und Lauterbach (Heblos)
LOS 7: Kombinationslos der Lose 1 bis 6 (Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an allen Sammelstellen)
Für die Vergabe der Lose 1 bis 6 an einen einzigen Bieter besteht die Möglichkeit, ein Angebot
für das Los 7 (Kopplung Los 1 bis Los 6 als vorgegebenes Kombinationslos) abzugeben.
Angebote können für ein Los oder für mehrere Lose abgegeben werden. Die Lose werden einzeln
und unabhängig voneinander vergeben.
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an den Sammelstellen Alsfeld-Billertshausen, Romrod Richtung Zell (...)
Vogelsbergkreis
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an den Sammelstellen Alsfeld-Billertshausen, Romrod Richtung Zell, Romrod Nieder-Breidenbach, Kirtorf, Antrifttal-Ohmes und Schwalmtal (Deponie Bastwald) im Umfang von ca. 10.544 m³ pro Jahr.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an der Sammelstelle Homberg (Ohm)
Vogelsbergkreis
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an der Sammelstelle Homberg (Ohm) im Umfang von ca. 1.701 m³ pro Jahr
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an den Sammelstellen Mücke-Merlau, Feldatal (Groß-Felda) und Gmünden (...)
Vogelsbergkreis
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an den Sammelstellen Mücke-Merlau, Feldatal (Groß-Felda) und Gemünden (Nieder-Gemünden) im Umfang von ca. 3.741 m³ pro Jahr.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an den Sammelstellen Schlitz, Grebenau und Wartenberg (Angersbach)
Vogelsbergkreis
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an den Sammelstellen Schlitz, Grebenau und Wartenberg (Angersbach) im Umfang von ca. 4.898 m³ pro Jahr.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an den Sammelstellen Schotten, Grebenhain (Bermutshain) und Freiensteinau
Vogelsbergkreis
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an den Sammelstellen Schotten, Grebenhain (Bermutshain) und Freiensteinau im Umfang von ca. 5.000 m³ pro Jahr.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an den Sammelstellen Ulrichstein, Herbstein, Lautertal (Engelrod), (...)
Vogelsbergkreis
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an den Sammelstellen Ulrichstein, Herbstein, Lautertal (Engelrod), Lautertal (Meiches) und Lauterbach (Heblos) im Umfang von ca. 4.116 m³ pro Jahr.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Kombinationslos der Lose 1 bis 6 (Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an allen Sammelstellen)
Vogelsbergkreis
Kombinationslos der Lose 1 bis 6 (Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an allen Sammelstellen):
LOS 1: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an den Sammelstellen Alsfeld-Billertshausen, Romrod Richtung Zell, Romrod Nieder-Breidenbach, Kirtorf, Antrifttal-Ohmes und Schwalmtal (Deponie Bastwald) im Umfang von ca. 10.544 m³ pro Jahr;
LOS 2: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an der Sammelstelle Homberg (Ohm) im Umfang von ca. 1.701 m³ pro Jahr;
LOS 3: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an den Sammelstellen Mücke-Merlau, Feldatal (Groß-Felda) und Gemünden (Nieder-Gemünden) im Umfang von ca. 3.741 m³ pro Jahr;
LOS 4: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an den Sammelstellen Schlitz, Grebenau und Wartenberg (Angersbach) im Umfang von ca. 4.898 m³ pro Jahr;
LOS 5: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an den Sammelstellen Schotten, Grebenhain (Bermutshain) und Freiensteinau im Umfang von ca. 5.000 m³ pro Jahr;
LOS 6: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an den Sammelstellen Ulrichstein, Herbstein, Lautertal (Engelrod), Lautertal (Meiches) und Lauterbach (Heblos) im Umfang von ca. 4.116 m³ pro Jahr;
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Für die Vergabe der Lose 1 bis 6 an einen einzigen Bieter besteht die Möglichkeit, ein Angebot für das Los 7 (Kopplung der Lose 1 bis 6 als vorgegebenes Kombinationslos) abzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb
Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten
Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom
Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb
Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate).
Allgemeiner Jahresumsatz:
- Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021).
Spezifischer Jahresumsatz:
- Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 bis 2021), in
dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
Gründung des Wirtschaftsteilnehmers bzw. Umsatz junger Unternehmen
- Beachten Sie hierzu bitte die Angaben in der EEE.
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen:
- Mit Abgabe der EEE erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung
eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung,
Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den
vertraglichen Regelungen in Block B stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der
Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem
Vertrag beiliegendem Muster.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom
Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Sofern Sie in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben, folgende
Unterlagen:
Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt.
Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses
jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz
einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht
vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
vorzulegen.
Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur
Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die
Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein
Jahr) vorlegen.
Es sind zwei unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben:
- Auftraggeber (Firma) [Empfänger],
- Zuständige Abteilung/Bereich [Empfänger],
- Umfang der erbrachten Leistung [Betrag in EUR],
- Ausführungszeitraum [Anfangsdatum; Enddatum],
- Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung]
Der Bieter hat für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld Beschreibung“ mit anzugeben.
Weiter ist vorzulegen:
- EEE
- Ergänzungsformular (Anlage 1.1 zu Block A)
- Angaben zur Anlagenverfügbarkeit (Anlage 1.2 c zu Block A)
- Angaben zu den Beschäftigten und zur Leistungserbringung (EEE)
- Erklärung nach HVTG (Anlage 1.2 a zu Block A)
- Erklärung Russlandbezug (Anlage 1.3 zu Block A)
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56
KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder Eigenerklärung über
das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001
einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder vergleichbar. (...)
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom
Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die
ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen
QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle
oder eines gleichwertigen Nachweises.
Der Bieter kann entweder die im Bereich Umweltmanagement benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er ver-gleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher An-forderungen sicherstellt.
Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen, dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben:
- die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen,
- über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und
- aus den letzten 5 Jahren stammen.
Einzelne Referenzen können in Summe betrachtet werden, wenn sie in den letzten fünf Jah-ren eine zeitliche Überlappung von mindestens 3 Jahren haben und in Summe mindestens 50 % der ausgeschriebenen Tonnage erreichen, sofern die Mindestkriterien nicht von einer einzigen Referenz erfüllt werden.
Sofern Sie noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen im Bereich abfallwirtschaftlicher Leistungen verfügen, können Sie weitere Angaben machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre Fachkunde nachweisen müssen. Sie können daher auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall müssen dann aber die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen
können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es
wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.