Bildungscampus, Klima-Pionier-Quartier, Instandsetzung, Modernisierung und Umbau des ehemaligen Kasernengebäudes "Bruder 3" zu einer Bildungseinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 10-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.hanau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bildungscampus, Klima-Pionier-Quartier, Instandsetzung, Modernisierung und Umbau des ehemaligen Kasernengebäudes "Bruder 3" zu einer Bildungseinrichtung
Die Stadt Hanau plant die Instandsetzung, Modernisierung und den Umbau des ehemaligen Kasernengebäudes‚ Bruder 3‘ zu einer Bildungseinrichtung. Hauptnutzer wird die Brüder Grimm Berufsakademie Hanau (BGBA) sein, daneben wird es als Schulungsort für die Volkshochschule Hanau (VHS) und als kommunaler Quartierstreff ‚Dritter Ort‘ für die Bewohner*innen des Gebiets genutzt.
Die Freiflächen sollen für alle Einrichtungen gemeinsam genutzt werden. Das Gebäude und die Freiflächen sind entsprechend der Nutzeranforderungen umzubauen, zu sanieren und zu modernisieren.
Das Projekt wird im Rahmen des Programms Wachstum und nachhaltige Erneuerung vom Land Hessen gefördert.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Planungs- und Architektenleistungen.
Der Auftrag wird in folgenden Losen ausgeschrieben:
Los 1: Objektplanung gem. §§ 33 ff. HOAI und Freiflächen gem. § 40 HOAI
Los 2: Technische Gebäudeausrüstung (TGA) gem. § 55 HOAI.
Objektplanung und Freiflächen
Hanau
Gegenstand der Leistungen im Los 1 sind folgende Planungsleistungen: Objektplanung gem. §§ 33 ff. HOAI und Freiflächen gem. § 40 HOAI, LP 1-9. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Beauftragt werden zunächst die LP 1 und 2 (Stufe 1). Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung nach Abschluss der Stufe 1 besteht nicht.
Option zur einmaligen Verlängerung um 12 Monate
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Liegen mehr als drei Teilnahmeanträge je Los vor, die alle bekannt gemachten Eignungskriterien erfüllen, werden die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl anhand folgender Kriterien ausgewählt und zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert:
• Gesamtanzahl der vorgelegten und als vergleichbar anzuerkennenden Referenzen: Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz 2 Punkte, maximal 10 Punkte.
• Zeitpunkt der Leistungserbringung: Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, deren
Ausführungszeitraum in den letzten drei Jahren liegt (gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge) 3 Punkte, maximal 15 Punkte.
• Qualität der Referenzen:
o Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die eine Kultur- und/oder Bildungseinrichtung zum
Gegenstand hat, 5 Punkte, maximal 25 Punkte.
o Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die ein denkmalgeschütztes Gebäude zum Gegenstand hat, 5 Punkte, maximal 25 Punkte.
Haben mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und kommt es dadurch zu einer Überschreitung der geplanten Höchstzahl, werden so werden alle betroffenen Bewerber, d.h. die mit dem Drittbesten nach Punkten gleichauf liegenden Bewerber, zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
Einmalige Verlängerung um 12 Monate
Technische Gebäudeausrüstung (TGA) gem. § 55 HOAI
Hanau
Gegenstand der Leistungen im Los 2 sind folgende Planungsleistungen:
Technische Gebäudeausrüstung gem. § 55 HOAI, LP 1-9. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Beauftragt werden zunächst die LP 1 und 2 (Stufe 1). Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung nach Abschluss der Stufe 1 besteht nicht.
Option zur einmaligen Verlängerung um 12 Monate
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Liegen mehr als drei Teilnahmeanträge je Los vor, die alle bekannt gemachten Eignungskriterien erfüllen, werden die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl anhand folgender Kriterien ausgewählt und zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert:
• Gesamtanzahl der vorgelegten und als vergleichbar anzuerkennenden Referenzen: Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz 2 Punkte, maximal 10 Punkte.
• Zeitpunkt der Leistungserbringung: Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, deren
Ausführungszeitraum in den letzten drei Jahren liegt (gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge) 3 Punkte, maximal 15 Punkte.
• Qualität der Referenzen:
o Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die eine Kultur- und/oder Bildungseinrichtung zum
Gegenstand hat, 5 Punkte, maximal 25 Punkte.
o Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die ein denkmalgeschütztes Gebäude zum Gegenstand hat, 5 Punkte, maximal 25 Punkte.
Haben mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und kommt es dadurch zu einer Überschreitung der geplanten Höchstzahl, werden so werden alle betroffenen Bewerber, d.h. die mit dem Drittbesten nach Punkten gleichauf liegenden Bewerber, zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
Option zur einmaligen Verlängerung um 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Kopie eines Auszugs aus dem Handels- bzw. Berufsregister; der Auszug darf nicht älter sein als drei Monate, gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge. Ausländische Bewerber legen einen vergleichbaren Nachweis vor. Bieter, die aufgrund ihrer Rechtsform in keinem Register eingetragen sind, legen eine Eigenklärung vor, dass keine Eintragungspflicht besteht.
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB (Formblatt F1).
3) Darstellung des Unternehmens einschließlich Angaben zur Unternehmensgröße.
4) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 388 (amtliches Muster).
5) Eigenerklärung, dass der Bewerber keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat (Formblatt F7).
Die vorstehend geforderten Erklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und im Falle einer Eignungsleihe vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen.
1) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben (Formblatt F2).
2) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Bestätigung des Versicherungsunternehmens). Die Berufshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens EUR 3.000.000,00 für Personenschäden und EUR 1.500.000,00 für Vermögensschäden aufweisen und jährlich zweifach zur Verfügung stehen. Alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, die bescheinigt, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung abgeschlossen werden wird. Die Versicherungsbestätigung bzw. die Deckungszusage darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge.
Die vorstehend geforderten Erklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und im Falle einer Eignungsleihe vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen. Zudem ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt F6) abzugeben.
1) Referenzen:
• Fachlos 1 (Objektplanung): Mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte in der Objektplanung für Gebäude und Innenräume (mindestens Erbringung der Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß HOAI) aus den letzten zehn Jahren (gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge).
• Fachlos 2 (TGA): Mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte in der TGA-Planung für Gebäude und Innenräume (mindestens Erbringung der Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß HOAI) aus den letzten zehn Jahren (gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge).
Als mit dem zu vergebenen Auftrag vergleichbar gelten Bauvorhaben über die Sanierung von Gebäuden mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von mindestens 3.000 qm und Baukosten von mindestens EUR 5 Mio. netto. Die gleiche Nutzungsart ist nicht zwingend (§ 75 Abs. 5 S. 3 VgV), vergleichbar sind die Nutzungsarten Büro sowie Bildungs- und Kultureinrichtungen.
Es ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung für jede Referenz (max. zwei DIN A4-Seiten je Referenz) einzureichen. Die Darstellung muss folgende Angaben enthalten:
o Gegenstand der Referenzleistung
o Auftraggeber einschließlich Anschrift
o Baukosten
o Bruttogeschossfläche
o Nutzungsart
o Denkmaleigenschaft
o Zeitraum der Leistungserbringung
o Kurzbeschreibung der vom Bieter erbrachten Leistungen
Für die Referenzen ist das Formblatt F3 zu verwenden. Im Falle einer Eignungsleihe muss der Nachweis (Formblatt F3) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt F6) des Eignungsgebers vorgelegt werden.
2) Personal: Alle Fachlose: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge).
Es ist das Formblatt F4 zu verwenden. Im Falle einer Eignungsleihe muss der Nachweis (Formblatt F4) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt F6) des Eignungsgebers vorgelegt werden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Verfahrens sowie des Vertrages zu benennen. Hierfür ist Formblatt F5 zu verwenden.
2) Eignungsleihe: Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierfür ist das Formblatt F6 zu verwenden. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, haben die geforderten Erklärungen und Nachweise zu den Ausschlussgründen und zu den entsprechenden Eignungskriterien vorzulegen. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmer für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für HAD - Ausschreibungen suchen - Aktuelle Ausschreibungen aus Hesse... https://www.had.de/onlinesuche_referenz.html
4 von 5 04.03.2022, 10:24
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.