Hochwaldkrankenhaus Bad Nauheim 4. Bauabschnitt Umbau Labor u. Radiologie: Dachabdichtungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VE-1-300-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gz-wetterau.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeberatung.de/hochwaldkrankenhaus-bad-nauheim/
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwaldkrankenhaus Bad Nauheim 4. Bauabschnitt Umbau Labor u. Radiologie: Dachabdichtungsarbeiten
Der Verbund des Gesundheitszentrums Wetterau gGmbH betreibt an den Standorten Bad- Nauheim, Friedberg, Schotten und Gedern Gesundheitseinrichtungen für die stationäre Patientenversorgung mit zusammen rund 775 Betten. Ziel der Baumaßnahme ist die Konzentration der somatischen medizinischen Leistungen der Standorte Friedberg mit dem Bürgerhospital und dem Standort Bad Nauheim mit dem Hochwaldkrankenhaus am Standort in Bad Nauheim. Dies soll durch Erweiterungsneubauten und Sanierung der Bestandsgebäude für die Funktionsdiagnostik, Zentral-OP, der Sterilgutaufbereitung, der Intensiv- und Allgemeinpflege und Parkdeck ermöglicht werden.
Bad Nauheim, DE
(ca. 7m²), zusätzliche Erneuerung der Dampfsperre Sparrendach innenseitig E04, Dachausstieg E05 = 1x, Rauchabzug E05 = 2x,Flachdach E01 (Mineralwolle mit ext. Dachbegrünung) = ca. 135m² Flachdach E05 (Schaumglas ohne Auflast) = ca. 295m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hochwaldkrankenhaus Bad Nauheim 4. Bauabschnitt Umbau Labor u. Radiologie: Dachabdichtungsarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabe einzureichen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.