Bauüberwachungsleistungen; Projekt Wunderline Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62005
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen; Projekt Wunderline
Bauüberwachungsleistungen; Projekt Wunderline
BÜB Oberbau / KIB
Bremen
Bauüberwachungsleistungen; Projekt Wunderline / Los 1: BÜB Oberbau KIB
OLA + Elektrotechnik (50 Hz)
Bremem
Bauüberwachungsleistungen; Projekt Wunderline / Los2: OLA + Elektrotechnik (50 Hz)
Telekommunikationstechnik
Bremen
Bauüberwachungsleistungen; Projekt Wunderline / Los 3: Telekommunikationstechnik
Leit- und Sicherungstechnik
Bremen
Bauüberwachungsleistungen; Projekt Wunderline / Los 4: Leit- und Sicherungstechnik
Geotechnik
Bauüberwachungsleistungen; Projekt Wunderline / Los 5: Geotechnik
Umwelt- und Gewässerschutz
Bremen
Bauüberwachungsleistungen; Projekt Wunderline / Los 6: Umwelt- und Gewässerschutz
Bremen
Bauüberwachungsleistungen; Projekt Wunderline / Los 7: Abfallmanagement
Bodenkundliche Baubegleitung
Bremen
Bauüberwachungsleistungen; Projekt Wunderline / Los 8: Bodenkundliche Baubegleitung
SiGeKo
Bremen
Bauüberwachungsleistungen; Projekt Wunderline / Los 9: SiGeKo
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Für das Los 1 ist der Nachweis einer Präqualifizierung Bauüberwacher Bahn Oberbau und Kib erforderlich.
Zudem:
- Erfahrungsnachweise in Form von mindestens drei abgeschlossenen Projekten und / oder
einschlägiger Zertifikate über Qualifikationen im Umgang mit FMI-Verfahren sind mit dem
Teilnahmewettbewerb vorzulegen.
Für das Los 2 ist der Nachweis einer Präqualifizierung Bauüberwacher Bahn OLA und 50 Hz (bahntechnische Ausrüstung) erforderlich.
Für das Los 3 ist der Nachweis einer Präqualifizierung Bauüberwacher Bahn TK (bahntechnische Ausrüstung) erforderlich.
Für das Los 4 ist der Nachweis einer Präqualifizierung Bauüberwacher Bahn LST (bahntechnische Ausrüstung) erforderlich.
Für das Los 5 sind Erfahrungen im Spezialtiefbau oder Geologie in Form von mindestens drei Projekten und /
oder einschlägiger Zertifikate über Qualifikationen mit vorzulegen, welche u.a. den sicheren Umgang mit Tiefund
Flachgründungen nachweisen. Kenntnis der örtlichen Geologie bzw. den in Ostfriesland anstehenden Böden
wünschenswert.
Für das Los 6 gelten nachfolgende fachliche Voraussetzungen:
- Erfahrungsnachweise in Form von mindestens drei abgeschlossenen Projekten und / oder einschlägiger
Zertifikate über Qualifikationen im Themengebiet Gewässerschutz, Wasserrecht, Immissionsschutz
- Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren
Wirkungen auf Gewässer,
- Kenntnisse des Naturschutzes, Wasserrechts,
- Kenntnisse der einschlägigen Normungen
- Erfahrungen in Projektmanagement
- Erfahrungen in Kommunikations- und Konfliktmanagement
Für das Los 7 gelten nachfolgende fachliche Voraussetzungen:
Verantwortlicher Projektleiter für den Bereich Abfallmanagement
- Dipl.-Geologe, Dipl.-Ing. Technischer Umweltschutz, Dipl. Umweltwissenschaftler oder vergleichbare
Qualifikation
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Abfall- und Bodenmanagement
- Mindestens 2 Jahre Praxiserfahrung als FBÜ-Abfall
- Fachkunde als Abfallbeauftragter nach § 59 KrWG oder § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV & § 5 AbfAEV
- Sachkunde gem. DGUV 101-004 / TRGS 524 (Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in
kontaminierten Bereichen,)
- Sachkunde in der elektronischen Abfalldokumentation gem. eANV (vorzugsweise ZEDAL)
- Kenntnis über relevante behördliche Erlasse, Altschotterrichtlinie der DB AG, Mantelverordnung,
Ersatzbaustoffverordnung etc.
- Deutsche Sprache sämtlicher beteiligter Mitarbeiter: verhandlungssicher
- Erfahrungen im Umgang mit potenziell sulfatsauren Böden ist wünschenswert
- Grundkenntnisse Bodenschutz (Vorsorge/Nachsorge)
Beauftragtes Ingenieurbüro/Projektteam
- Probenehmer mit Sachkundelehrgang für die Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98 oder
gleichwertig
- Verfügbarkeit von mind. zwei für die Signatur von Registerbelegen/Begleitscheinen bevollmächtigten
Mitarbeitern mit Praxiserfahrung in der FBÜ Abfall in Projekten der DB AG (oder vergleichbar)
- Einsetzbare technische Ausstattung zur Durchführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens
(NachwV): mobiler ZEDAL Arbeitsplatz mit Notebook, Internet und von der Bundesnetzagentur
zugelassenem Kartenleser, Stromversorgung für einen Arbeitstag
Für das Los 8 gelten nachfolgende fachliche Voraussetzungen:
Fachliche Voraussetzung und Nachweise der Bodenkundliche Baubegleitung
- Praktische Erfahrungen in Feldbodenkunde und Bodenschutz
- Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren
Wirkungen auf Böden
- Kenntnisse des Boden- und Abfallrechtes
- Kenntnisse der einschlägigen Normungen
- Erfahrungen in Projektmanagement
- Erfahrungen in Kommunikations- und Konfliktmanagement
- Kenntnisse der regionalen Geologie und der regional typischen Böden (bspw. sulfatsaurer Böden)
sind für die bodenkundliche Baubegleitung wünschenswert.
Die Nachweise sind in Form von Referenzen der letzten drei Jahre und / oder einschlägiger Zertifikate
(entsprechend Anhang C nach DIN 19639- Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben)
über Qualifikationen mit dem Teilnahmewettbewerb vorzulegen.
Für das Los 9 ist der Nachweis SiGeKo über ein Zertifikat erforderlich.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
-keine-
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau (Los 1)
--Fachbauüberwacher Oberbau (Los 1)
--Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) (Lose 2+3+4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.