Managed Services Audiofingerprint-System für ARD, ZDF und Deutschlandradio Referenznummer der Bekanntmachung: HR-2023-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60320
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hr-online.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60320
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hr-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Managed Services Audiofingerprint-System für ARD, ZDF und Deutschlandradio
Einrichtung eines zentralen Audiofingerprintsystems und die Erbringung von Services zur automatisierten Musiktitelerkennung und Generierung von Musikmeldungen an die deutschen Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL
Bayerischer Rundfunk (BR)
Hessischer Rundfunk (HR)
Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Radio Bremen (RB)
Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
Saarländischer Rundfunk (SR)
Südwestrundfunk (SWR) unter Gremienvorbehalt
Westdeutscher Rundfunk (WDR) unter Gremienvorbehalt
Deutsche Welle (DW) unter Gremienvorbehalt
und
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
DeutschlandRadio (DRadio)
sowie den Werbegesellschaften:
BRmedia GmbH
hr werbung GmbH
MDR Media GmbH
NDR Media GmbH
rbb media GmbH
Bremedia Produktion GmbH
SWR Media Services GmbH
Werbefunk Saar GmbH
WDR mediagroup GmbH
diese vertreten durch
den Hessischen Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
- GSEA Kompetenzzentrum Musik -
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt am Main
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von ARD (inkl. Deutsche Welle [DW]), ZDF, und Deutschlandradio (DRadio) haben zum 1. Mai 2019 ein zentrales Audiofin-gerprintsystem (AFP-System) zur automatisierten Musiktitelerkennung und Generie-rung von Musikmeldungen an die deutschen Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL eingeführt. Die Vertragslaufzeit endet zum 31.10.2023.
ARD, ZDF und DRadio beabsichtigen weiterhin, eine Lösung zur Meldeabwicklung zu etablieren, bei der die Generierung und Abwicklung von Meldungen vom Auftragneh-mer abgewickelt werden soll (als "Managend Service"). Die hierfür erforderlichen inhaltlichen Zulieferungen seitens der RFA (automatisiert über Schnittstellen oder manuell über eine Weboberfläche) müssen über ein passen-des System, das der Auftragnehmer ebenfalls bereitstellt, erfolgen können. Dieses soll auch notwendige Prozesse rund um die Musiktitelerkennung unterstützen (filebasierte Erkennung, Export von Meldungen für Dritte und Archivsysteme, Nutzung über APIs). Zu diesem Zweck muss dem System eine technische Basis mit einem modularem Ansatz und offener Schnittstellen-Architektur zu Grunde liegen.
2 mal um je 12 Monate
Der Vertrag kann zwei mal um je 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Eigenerklärungen
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt hiermit vorbe-haltlos,
dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung ei-nes in der Europäischen Union zugelassenen Versi-cherers verfügt, dass er den Versicherungsschutz für die Laufzeit des Vertrags durch den Auftragneh-mer aufrechterhalten wird und
dass die sonstigen Bedingungen des Versicherungs-schutzes den allgemeinen Bedingungen innerhalb des Großkunden- und Konzerngeschäfts der in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer ent-sprechen werden.
Eigenerklärung zur Eignung
Der Bewerber das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt,
dass sein Unternehmen nicht gegen geltende um-welt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, nicht die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liqui-dation befindet und nicht seine Tätigkeit eingestellt hat,
dass keine strafrechtlichen Verurteilungen seiner verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in § 123 GWB aufgezählten Tatbestände bekannt sind,
dass sein Unternehmen im Rahmen seiner berufli-chen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfeh-lung begangen hat, durch die die Integrität des Un-ternehmens infrage gestellt wird,
dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine un-zutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fach-kunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abge-geben hat,
dass er ordnungsgemäß in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register eingetragen ist oder, dass eine Eintragung in das Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen ge-setzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist,
dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen den Bewerber vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht, insbesondere dass er die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns er-füllt und die Voraussetzungen von § 19 Mindestlohn-gesetz nicht vorliegen, d.h. er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist,
dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
dass Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden sind.
Eigenerklärung zu Klärungsbedarf und Änderungen
Der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt weiter folgen-des:
Sollte der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf zur Eignung des Bewerbers äußern oder Nachweise wünschen (z.B. die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs, Bescheinigung ei-nes Sozialversicherungsträgers), so wird der Bewer-ber unverzüglich die gewünschten weiteren Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen.
Sollten sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den vom Bewerber vorstehend erklärten Sachverhalten ergeben, wird der Bewerber den Auftraggeber un-verzüglich über die Änderungen informieren und ge-gebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben.
Einreichung der Eigenerklärungen
Referenzbeschreibung gemäß Anlage 6 (Ausschlusskriterium)
Zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit hat der Bewerber mindestens eine Re-ferenz nachzuweisen, die nach Art und Umfang mit den Anforderungen der bei-liegenden Leistungsbeschreibung vergleichbar ist. Zur Darstellung der Referenz ist die Anlage 6 vollständig auszufüllen.
Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, sofern sie die folgenden Min-destkriterien erfüllt:
Das Projekt muss alle beschriebenen Module.
von der Programm-Akquisition,
Musikerkennung inkl. Fingerprint Datenbank,
Musik-Akquisition,
System Monitoring
bis zum Reporting
beinhalten.
Sofern keine vergleichbare Referenz aufgeführt werden kann, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers.
Weitere Eignungsanforderungen gemäß Anlage 6
Eigenerklärungen zu:
Technische Leistungsfähigkeit: Managed Services Provider / Informations-Technologie-Dienstleister (Ausschlusskriterium)
Berufliche Leistungsfähigkeit: Mitarbeiter mit aktuellem Audiofingerprint KnowHow (Ausschlusskriterium)
Nachweis von mindestens einer vergleichbaren Referenz
Vorgenannte Eigenerklärungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bezüglich der zur Zielerreichung benötigten Leistungen werden ausschließlich Lösungen von Anbietern mit technischer Infrastruktur und 'Managed Services' berücksichtigt. Betrieb und Service für Infrastruktur und Anwendung erfolgen somit durch den Auftragnehmer als Managed Services Provider (MSP). Dem Auftragnehmer müssen sämtliche Urheberrechte an der Musikerkennungstechnologie zustehen, um diese im Laufe des Vertragsverhältnisses selbst ändern/anpassen/erweitern zu können. Dies ist dem Auftraggeber z.B. durch die Vorlage eines Patents oder eines entsprechenden lizenzrechtlichen Schutzes nachzuweisen. Der Auftragnehmer muss fachlich in der Lage sein, Anpassungen an der Musikerkennungs-technologie, die sich aus Änderungen in der Programmgestaltung von ARD, ZDF und DRadio ergeben, umsetzen zu können. Der Auftragnehmer muss somit Informations-Technologie-Dienstleister sein, der die Verantwortung für den Betrieb der technischen Infrastruktur, deren Schnittstellen und aller zur Zielerreichung benötigten Applikation für ARD, ZDF und DRadio übernimmt und verwaltet.
Das Hauptziel ist die geforderte Meldegenauigkeit der Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL an ARD, ZDF und DRadio für alle Programme aus Hörfunk, Fernsehen sowie 'Digitalen Produkte' der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (RFA) von ARD, ZDF und Deutschlandradio sicherzustellen. Wesentlich dabei ist eine größtmögliche Reduzierung der manuellen/intellektuellen Befassung in den Senderanstalten von ARD, ZDF und DRadio.
Sämtliche Leistungen nach diesem Vertrag müssen innerhalb der EU bzw. dem Geltungsraum der DSGVO erbracht werden. Dies schließt mit ein, dass Server zur Datenspeicherung ihren Standort in der EU haben müssen und Zugriffe auf das System nur innerhalb der EU erfolgen dürfen. Das beinhaltet insbesondere die Datenverarbeitung, den Datenzugriff, die Datenspeicherung, den Standort der BackUp und Redundanzsysteme sowie den Kundenservice.
Im Rahmen der Beauftragung wird auch eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) abgeschlossen. Der Vertrag und die AVV werden mit den Unterlagen der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Hessischen Rundfunk nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Hessischen Rundfunk gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Hessischen Rundfunk gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Hessischen Rundfunks, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]