Beschaffung von Fräsmaschinen mit Spannvorrichtung für das Werk Oberbaustoffe Witten DB Netz AG. Referenznummer der Bekanntmachung: 22FÜ63967
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Fräsmaschinen mit Spannvorrichtung für das Werk Oberbaustoffe Witten DB Netz AG.
Beschaffung von Fräsmaschinen mit Spannvorrichtung für das Werk Oberbaustoffe Witten DB Netz AG.
Los 1: Beschaffung einer Kombinierten Bohr- Fräsmaschine mit Spannvorrichtung zur Bearbeitung von Weichenzungen und Backenschienen
Los 2: Beschaffung einer Fräsmaschine mit Spannvorrichtung zur Bearbeitung von Zungenstützen
Beschaffung einer Kombinierten Bohr- Fräsmaschine mit Spannvorrichtung zur Bearbeitung von Weichenzungen und Backenschienen
58452 Witten
Beschaffung einer Kombinierten Bohr- Fräsmaschine mit Spannvorrichtung zur Bearbeitung von Weichenzungen und Backenschienen
Beschaffung einer Fräsmaschine mit Spannvorrichtung zur Bearbeitung von Zungenstützen
58452 Witten
Beschaffung einer Fräsmaschine mit Spannvorrichtung zur Bearbeitung von Zungenstützen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.
Angaben zur Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter (Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, davon Ingenieure.) (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer
ab einen Leistungsanteil von 20 %)
2.
Auszug aus dem Handelsregisterauszug, der Handwerksrolle, dem Berufsregister bzw. Vergleichbares. (gilt
auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %)
3.
Schriftliche Erklärung, dass sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. (wenn
nicht zutreffend, dann bitte so erklären)
4.
Der Bewerber hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen
Versicherungsträgers vorzulegen.
1.
Erklärung hinsichtlich des Gesamtumsatzes des Unternehmens der letzten 5 Jahre – Angaben in Euro/ Jahr;
Sollte in einem Geschäftsjahr kein Umsatz erreicht worden sein, so ist für dieses Geschäftsjahr 0 Euro
anzugeben (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %)
2.
Bankauskunft, nicht älter als 6 Monate mit einer Aussage zur generellen Finanzsituation (insbesondere
Liquidität; gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %))
1.
Erklärung über mindestens 3 Referenzen zu der besonderen Leistungsart ( im Bereich Zerspanen von
Schienenmaterial) für Verkehrsunternehmen innerhalb Europas in den letzten 20 Jahren mit Angabe
Auftraggeber, Leistungskurzbeschreibung, Stückzahl/ Volumen in Euro, Jahr der Leistungserbringung. Sollten
für ein Geschäftsjahr keine Referenzen vorliegen, so ist für dieses Geschäftsjahr –keine Referenz vorhandenanzugeben.
Keine Referenz in den letzten 10 Jahren führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
2.
Auskunft über das Leistungsspektrum bzw. Leistungsportfolio in Form von Web-Seiten, Firmenprospekten oder
Flyern.
3.
Nachweise zum Qualitätsmanagementsystem, z. B. DIN EN ISO 9001 ff (oder Gleichwertiges) oder Erklärung /
Nachweis, dass das interne Qualitätsmanagement mit Qualitätskontrolle sowie Darstellung der Prüfzyklen und
des Prüfablaufs / des Prüfprozesses, sich an die DIN EN ISO 9001 ff (oder Gleichwertig) anlehnt.
4.
Nachweise / Erklärungen zu einem Umweltmanagementsystem, z.B. ISO 14001 (oder Gleichwertiges) oder
Erklärung / Nachweis, dass das interne Umweltmanagementsystem sich an die ISO 14001 (oder Gleichwertig)
anlehnt.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
gemäß Anfrageunterlagen (es sind Sicherheitsleistungen in Form von Bürgschaften zu leisten)
gemäß Anfrageunterlagen
gemäß Anfrageunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.