Druckleistungen für das SVLFG Mitgliedermagazin „LSV kompakt“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.svlfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druckleistungen für das SVLFG Mitgliedermagazin „LSV kompakt“
Druckleistungen für das SVLFG Mitgliedermagazin „LSV kompakt“
Standort des Auftragnehmers
Gegenstand der Leistung ist der Druck und die Konfektionierung sowie ab 01.01.2024 die Adressierung, Portooptimierung, Freimachung und Versandvorbereitung des Mitgliedermagazin LSV kompakt der SVLFG. Es erscheint viermal jährlich mit einer jährlichen Gesamtauflage von ca. 5,2 Mio. Exemplaren und enthält aktuelle Informationen rund um die Themen Arbeitssicherheit, Gesundheit bzw. Gesundheitsvorsorge, Pflege und Rente.
Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung der Auftraggeberin zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
zu II.2.5) Zuschlagskriterien:
Zwecks Verifikation des Angebotes ist mit Angebotsabgabe ein Musterexemplar als Referenzobjekt, welches in Art und Umfang vergleichbar ist mit dem Mitgliedermagazin „LSV kompakt“ mit einem Umfang von mind. 24 Seiten und nicht älter als 5 Jahre beizufügen. Die Musterexemplare dienen nur für die Verifikation der schriftlichen Angebote. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot (Rang 1) und der Einhaltung der Mindestanforderungen der Musterexemplare erhält den Zuschlag. Die Muster werden vor Zuschlagserteilung auf die Einhaltung der Mindestanforderungen geprüft. Eine Bewertung erfolgt nicht. Ist eine Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Ist das geforderte Musterexemplar (Mitglieder- oder Kundenmagazin) dem Angebot nicht fristgerecht beigefügt, hat dies ebenfalls den Ausschluss des Angebots zur Folge. Kosten des Bieters für die Erstellung/Druck und Einreichung der Muster werden nicht erstattet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
[0] Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird die öffentliche Auftraggeberin für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug bei der Registerbehörde gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) anfordern.
[1] Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Das Unternehmen muss mit Angebotsabgabe eines der nachfolgenden Dokumente (nicht älter als 12 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung) vorlegen: Berufs- oder Handelsregisterauszug oder für den Fall, dass keine Eintragungspflicht in das Berufs- oder Handelsregister besteht, ein anderer geeigneter Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (z. B. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer).
[2] Angaben zum Gesamtjahresumsatz netto jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
[2.1] Angaben zum Teiljahresumsatz netto bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrages jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
[3] Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebs-/Berufs- oder Industriehaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: für Personenschäden 500.000 EUR, für Sach- und Vermögensschäden 1.000.000 EUR. Das Bestehen des entsprechenden Versicherungsschutzes ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung durch Vorlage der Kopie der Bestätigung des Versicherungsgebers gegenüber der SVLFG nachzuweisen;
[4] Eigenerklärung, dass für eine vertragsgemäße Leistungserbringung ausreichende finanzielle Eigenmittel vorhanden sind.
[5] Unternehmensbezogene Referenzen
- mindestens drei Referenzprojekte bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags mit folgenden Angaben: Referenzbezeichnung, Angaben zum Referenzgeber, Kontaktdaten des Referenzgebers, Auftragswert (netto) Euro, Angabe, ob das Referenzprojekt den Druck und die Versandvorbereitungen von Mitgliedermagazinen/Kundenzeitschriften betrifft, Umfang (Volumen) für bereits erbrachte (abgeschlossene) Leistungen innerhalb eines Zeitraums von bis zu einem Jahr, Referenzzeitraum, Kurze Beschreibung des Referenzprojekts;
[6] Beschreibung der technischen Ausrüstung für den Druck und die Beanschriftung der Magazine (u. a. Angaben der vorhandenen Maschinen (Anzahl und Bezeichnung), Softwareunterstützung, Angaben zu technischen Fachkräften, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden) und räumlichen Ausrüstung für die Durchführung der Druckleistungen (z. B: Backup Standort) sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (u. a. Angaben über die Kontrollmaßnahmen für die Produktionskapazität sowie für Qualitätskontrollen);
[7] Maßnahmen des Umweltmanagements während der Auftragsdurchführung;
[8] Anzahl der jährlich durchschnittlichen Beschäftigten und Führungskräfte jeweils für die letzten drei Jahre;
[9] Eigenerklärung, dass sämtliche zum Einsatz kommenden Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen über fließende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen;
[10] Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt;
[11] Angabe, welche Nachweise der Eignung von anderen Unternehmen (auch verbundene Unternehmen) geliehen werden (sog. Eignungsleihe)
zu [5] Unternehmensbezogene Referenzen:
Die Referenzprojekte müssen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn jedes Referenzprojekt
(a) den Druck und die Versandvorbereitung von Mitgliedermagazin/ Kundenzeitschriften betrifft,
und
(b) das Leistungsende des Referenzprojekts nicht mehr als drei Jahre zurückliegt ausgehend vom Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Das Referenzprojekt muss abgeschlossen sein. Ein nicht abgeschlossenes Referenzprojekt genügt nur dann, wenn Leistungen hieraus für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erbracht wurden.
Die eingereichten Referenzprojekte müssen in Summe einen Umfang (Volumen) an abgeschlossenen/vollständig erbrachten Leistungen von mind. 4 Mio. Sendungen innerhalb eines Jahres erreichen. Kann die Mindestanforderung an den Umfang (Volumen) nicht bereits durch drei Referenzprojekte erbracht werden, besteht die Möglichkeit, weitere Referenzen gesondert als Anlage mit allen geforderten Angaben beizufügen (ggf. durch eine Kopie der nachfolgenden Tabelle).
- Von jedem Einzelbieter, Mitglied der Bietergemeinschaft und auf Verlangen der Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer ist gesondert eine Eigenerklärung zum Datenschutz abzugeben.
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
Sowie eine Erklärung, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
Bestätigung und Sicherstellung, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es gelten die Bewerbungsbedingungen der Auftraggeberin (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
2) Die Auftraggeberin wird während der Angebotsfrist eingehende Bieterfragen/Antworten sowie evtl. Aktualisierungen und zusätzliche Informationen ausschließlich über die Vergabeplattform unter der jeweiligen ELViS-ID zur Verfügung stellen. Unternehmen, die sich auf der Vergabeplattform registriert haben, erhalten hierüber eine Mitteilung über die Vergabeplattform. Unternehmen, die sich nicht auf der Vergabeplattform registriert haben, erhalten keine solche Mitteilung. Sie müssen sich selbsttätig auf der Vergabeplattform über Bieterfragen/Antworten sowie evtl. Aktualisierungen und zusätzliche Informationen unter der genannten ELViS-ID informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB).