Ausbaustrecke/Neubaustrecke - Trassenfindung im Suchraum Fulda - Gerstungen Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI35177
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbaustrecke/Neubaustrecke - Trassenfindung im Suchraum Fulda - Gerstungen
Der Inhalt der zu erbringenden Leistung erstreckt sich auf die Vorbereitung und die Durchführung
eines Raumordnungsverfahrens und auf die technische Planung im Niveau einer Machbarkeitsstudie
als Unterstützung des Umweltplaners bei der Erarbeitung einer Antragsvariante für das Raumordnungsverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ausbaustrecke/Neubaustrecke - Trassenfindung im Suchraum Fulda - Gerstungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt a.M.
Der Inhalt der zu erbringenden Leistung erstreckt sich auf die Vorbereitung und die Durchführung
eines Raumordnungsverfahrens und auf die technische Planung im Niveau einer Machbarkeitsstudie
als Unterstützung des Umweltplaners bei der Erarbeitung einer Antragsvariante für das Raumordnungsverfahren.
Nachtrag 11: Die Nachtragsleistung beinhaltet zusätzliche Schalltechnische Untersuchungen im Rahmen einer Gesamtlärmbetrachtung.
Diese Leistung ist erforderlich, da die prüfende Behörde eine Gesamtlärmbetrachtung gefordert hat.