Befristete Überlassung und Bereitstellung eines Outputmanagementsystems inkl. Multifunktionsgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 14/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.svlfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Befristete Überlassung und Bereitstellung eines Outputmanagementsystems inkl. Multifunktionsgeräte
Befristete Überlassung und Bereitstellung eines Outputmanagementsystems inkl. Multifunktionsgeräte
Standorte der Auftraggeberin (bundesweit)
Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung von 120 Multifunktionsgeräten (MFG) in den Dienstgebäuden der Auftraggeberin an den Standorten innerhalb der Bundesrepublik Deutschlands. Für die zentrale Administration und Steuerung des Outputmanagementsystems (OMS) wird eine Flottenmanagementsoftware (FMS)-Lösung benötigt. Die Planung, Aufstellung, In- und Außerbetriebnahme des OMS gehören ebenfalls zum Leistungsumfang.
Die zu erbringende Leistung gliedert sich zusätzlich zu der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft grundsätzlich in zwei Leistungsarten:
- Serviceleistungen
- Unterstützungsleistungen
Diese beinhalten u.a. den Aufbau der Hardware- und Softwarelösung, Wartung und Pflege der Hard- und Software, Verbrauchsmaterial, Störbeseitigungen, sowie Schulungsleistungen.
Der Vertrag kann optional zweimal, jeweils um 12 Monate verlängert werden.
a.) Optionale Erweiterung eines OMS unter Berücksichtigung der zugehörigen Bestandteile der FMS sowie bis zu 200 Druckwarteschlangen;
b.) optionale Bereitstellung von weiterem Zubehör für die Multifunktionsgeräte;
c.) Zusätzliche Multiplikatoren- und Administratorenschulungen;
d.) Optionale Unterstützungsleistungen;
c.) Optionale Unterstützung von lokalen Offline- Druckern
zu II.2.5) Zuschlagskriterien:
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der so genannten einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB 2018 ermittelt. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot und wenn die Teststellung (Proof of Concept) erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Teststellung dient der Verifikation des schriftlichen Angebotes, ob die angebotene Leistung die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Anforderungen und den Bewertungskriterien erfüllt. Zum Aufbau einer Teststellung wird zunächst nur der Bieter aufgefordert, der nach der schriftlichen Angebotsbewertung die höchste Leistungspunktzahl auf sich vereinigt und somit an erster Stelle der Bieter liegt. Die Teststellung erfolgt in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin in Kassel und dauert maximal 4 Wochen zuzüglich Auf- und Abbau.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
[0] Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird die öffentliche Auftraggeberin für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug bei der Registerbehörde gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) anfordern.
[1] Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Das Unternehmen muss mit Angebotsabgabe eines der nachfolgenden Dokumente (nicht älter als 12 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung) vorlegen: Berufs- oder Handelsregisterauszug oder für den Fall, dass keine Eintragungspflicht in das Berufs- oder Handelsregister besteht, ein anderer geeigneter Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (z. B. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer).
[2] Angaben zum Gesamtjahresumsatz netto jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt muss das Unternehmen auf Verlangen der Auftraggeberin für die drei abgeschlossenen Geschäftsjahre eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen;
[2.1] Angaben zum Teiljahresumsatz netto bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrages jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
[3] Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebs-/Berufs- oder Industriehaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: für Personen- und Sachschäden 5.000.000 EUR, für Vermögensschäden 3.000.000 EUR. Das Bestehen des entsprechenden Versicherungsschutzes ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung durch Vorlage der Kopie der Bestätigung des Versicherungsgebers gegenüber der SVLFG nachzuweisen.
[4] Eigenerklärung, dass für eine vertragsgemäße Leistungserbringung ausreichende finanzielle Eigenmittel vorhanden sind (Bankerklärung). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, muss das Unternehmen auf Verlangen der Auftraggeberin eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 12 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung), welche die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens darstellt, innerhalb einer vorgegebenen Frist einreichen.
[5] Unternehmensbezogene Referenzen
- ein bis drei Referenzprojekte bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags mit folgenden Angaben: Referenzbezeichnung, Angaben zum Referenzgeber, Kontaktdaten des Referenzgebers, Auftragswert (netto) Euro, Angabe, ob das Referenzprojekt die Bereitstellung eines Outputmanagementsystems inkl. Multifunktionsgeräte an verschiedenen Standorten betrifft, Umfang (Volumen) für die Bereitstellung der Multifunktionsgeräte, Volumen bei einem Rollout (Anzahl der Geräte), Referenzzeitraum, Kurze Beschreibung des Referenzprojekts;
[6] Angaben zum Einsatz von technischen Fachkräften, die für die ausgeschriebene Leistung zur Verfügung stehen;
[7] Anzahl der jährlich durchschnittlichen Beschäftigten und Führungskräfte jeweils für die letzten drei Jahre;
[8] Eigenerklärung, dass sämtliche zum Einsatz kommenden Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen über fließende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen;
[9] Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt;
[10] Angabe, welche Nachweise der Eignung von anderen Unternehmen (auch verbundene Unternehmen) geliehen werden (sog. Eignungsleihe)
zu [5]:
- Die Referenzprojekte müssen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn
(i.) die Referenzprojekte die Bereitstellung und Inbetriebnahme eines Outputmanagementsystems inkl. Multifunktionsgeräte an verschiedenen Standorten betrifft,
und
(ii.) ein Volumen für die Bereitstellung von Multifunktionsgeräten von mind. 60 Geräten pro Jahr umfasst.
und
(iii.) die Referenzprojekte einen deutschlandweiten Rollout mit im Durchschnitt mind. 3 Geräten pro Standort betreffen.
- Hinsichtlich des Referenzzeitraumes gilt Folgendes:
Die Referenzprojekte müssen nicht abgeschlossen sein. Es muss aber das Volumen nach Buchstabe (ii.) bereits erbracht worden sein.
Bei einem abgeschlossenen Referenzprojekt darf das Leistungsende nicht mehr als drei Jahre zurückliegen ausgehend vom Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung.
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in in Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
Erklärung, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
Bestätigung und Sicherstellung, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es gelten die Bewerbungsbedingungen der Auftraggeberin (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
2) Die Auftraggeberin wird während der Angebotsfrist eingehende Bieterfragen/Antworten sowie evtl. Aktualisierungen und zusätzliche Informationen ausschließlich über die Vergabeplattform unter der jeweiligen ELViS-ID zur Verfügung stellen. Unternehmen, die sich auf der Vergabeplattform registriert haben, erhalten hierüber eine Mitteilung über die Vergabeplattform. Unternehmen, die sich nicht auf der Vergabeplattform registriert haben, erhalten keine solche Mitteilung. Sie müssen sich selbsttätig auf der Vergabeplattform über Bieterfragen/Antworten sowie evtl. Aktualisierungen und zusätzliche Informationen unter der genannten ELViS-ID informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB).