Freianlagenplanung zum Neubau der Sportanlage "Am Keltenhof", Butzbach Referenznummer der Bekanntmachung: SAKB/2023/1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Butzbach
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 35510
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-butzbach.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herborn
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.acpmanagement.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung zum Neubau der Sportanlage "Am Keltenhof", Butzbach
Objektplanung für Freianlagen der Leistungsphasen 3-9 gemäß Teil 3, Abschnitt 2 HOAI zum Neubau einer Sportanlage "Am Keltenhof" in Butzbach
Butzbach, DE
Mit der Sportanlage „Am Keltenhof' soll eine Kunstrasenplatzanlage für die Kernstadt und die Stadtteile der Stadt Butzbach entstehen und wichtige positive Effekte für die lnnenstadt/Kernstadt wie für die Gesamtkommune verbunden werden. Auf der Sportanlage „Am Keltenhof' erhalten die Sportvereine aus den Stadtteilen in der Kernstadt eine gemeinsam zu nutzende und zeitgemäße Infrastruktur und die Schulen die Möglichkeit zu verbesserten Sportangeboten.
In der Stadt Butzbach bieten die Vereine TSV Ostheim, VfR Butzbach, SV Nieder-Weisel, SV Hoch-Weisel und SV Philippseck Fauerbach Angebote auf Sportplätzen (insbesondere Fußball) an. Die im Stadtgebiet vorhandenen Trainingsplätze befinden sich derzeit entweder in einem schlechten Zustand und müssten saniert werden oder sind - wie im Fall des Sportplatzes an der Griedeler Straße in der Innenstadt - so gelegen, dass Lärmschutzgründe (nahe gelegene Wohnbebauung!) gegen einen Ausbau bzw. eine langfristige Nutzung in der Zukunft sprechen.
Alle fünf Vereine haben daher ein Konzept für eine gemeinschaftliche Kunstrasenplatzanlage entwickelt und tragen einen solchen Ansatz gemeinsam mit der Stadt Butzbach. Die Sportanlage soll zwei Kunstrasenplätze, ein Funktionsgebäude und eine Stellplatzanlage beinhalten.
Im Rahmen einer Vorentwurfsplanung zur Förderantragstellung im Juli 2022 durch die Planungsgruppe Sportanlagen (BPG Landschaftsarchitekten, Biebertal und Lothar Gersmann, Wetzlar), sollen Kunstrasenplätze mit Funktionsgebäude und Stellplatzanlage realisiert werden. Die Gesamtfläche des Areals beträgt ca. 31.000 m². Die Ergebnisse dieser Planung liegen dieser Verfahrensunterlage als Maßnahme nach § 7 VgV bei.
Im Rahmen der beschriebenen Vorentwurfsplanung sollen auf dem Areal „Am Keltenhof“ 2 Kunstrasenplätze mit Spielfeldabmessungen von 100 x 64 m und den erforderlichen Sicherheitsbereichen gemäß DIN 18 035 errichtet werden. Die Anlage wird für den Trainings- sowie für den Regelspielbetrieb nach den Richtlinien des DFB ausgelegt. Die notwendigen Ballfangzäune und Einrichtungen für den Fußballspielbetrieb komplettieren die Anlage.
Es ist vorgesehen, eine geeignete Kunstrasendecke herzustellen. Eine Gummigranulatverfüllung des Platzes wird ausgeschlossen, um den potentiellen Austrag von Mikroplastik zu vermeiden. Der Platz soll mit einer Flutlichtanlage ausgestattet werden, sodass der Trainings- und Spielbetrieb für die Vereine im Rahmen der Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes auch in den Abendstunden stattfinden kann. Aufgrund der abseitigen Lage des Planungsgebietes sind keinerlei Beeinträchtigungen von zusammenhängenden Wohnbauflächen zu erwarten.
Angrenzende Gewerbeflächen werden durch die Nutzung nicht beeinträchtigt. Ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Wohngebäude befindet sich im Umfeld der Anlage. Außerdem befindet sich die für die Planung relevante Liegenschaft innerhalb des Geltungsbereiches eines rechtskräftigen Bebauungsplans, der diese als Gewerbegebiet nach BauNVO ausweist.
Die vorgesehene Ausstattung der Sportanlage sowie des Funktionsgebäudes ermöglichen eine umfassende und vielseitige Nutzung des Geländes und die Entwicklung zu einem zentralen Treffpunkt für Sportler und Sportlerinnen aller Altersklassen. Durch die Zusammenführung mehrerer Vereine für die Nutzung der Anlage ist zu erwarten, dass sich diese zu einem zentralen Ort für den Trainings- und Spielbetrieb entwickeln lässt.
Die terminliche Berücksichtigung und Integration der Planungsergebnisse der separaten Objektplanung für das Funktionsgebäude in die gegenständliche Freianlagenplanung ist obligatorisch.
Die Planungen für die Sportanlage berücksichtigen auch die erforderlichen Erschließungsflächen sowie PKW- und Fahrradstellplätze gemäß Stellplatzsatzung der Stadt. Die Behindertenstellplätze wurden in unmittelbarer räumlicher Nähe der Anlage eingeplant. Die Zufahrt zu den Behindertenstellplätzen erfolgt über die notwendige Andienung bzw. die Rettungszufahrt zum Gelände. Durch die Anordnung der PKW- Stellplätze an der Andienungsstraße kann der zentrale Sportbereich im Wesentlichen von Fahrverkehr freigehalten werden.
Zur landschaftlichen Einbindung des Areals auf der Südwestseite ist eine Eingrünung mit Baumstandorten vorgesehen. Auf der nordöstlichen Seite wird das Areal durch einen vorhandenen begrünten Erdwall gefasst.
Die gegenständlichen Planungsleistungen der Objektplanung für Freianlagen werden im als Stufenauftrag erteilt. Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 3 bis 4 (inkl. Leistungen aus dem Bereich der Leistungsphase 2 für die Koordination und Integration der Leistungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten, der Angaben zum terminlichen Ablauf und die Einarbeitung, Prüfung und ggf. Anpassung der vorhandenen Planungsunterlagen) für die Gesamtmaßnahme zu beauftragen.
Gemittelter Jahresumsatz der letzten drei Jahre (2020 bis 2022) § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV, ~6 %,
Referenzliste der in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen des Bewerbers insgesamt § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, ~48 %,
Fachlicher Lebenslauf der vorgesehenen Projektbearbeiter mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~32 %,
Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe der Führungskräfte § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~9 %,
Erklärung zur Schadensfreiheit ~4 %.
Im Hinblick auf die Unterkriterien zu diesen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung verweist der Auftraggeber auf den Bewertungsbogen, der zum Download bereitgestellt ist.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der Objektplanungsleistungen für Freianlagen stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1 (HOAI Leistungsphasen 3-4) für die Gesamtmaßnahme
Stufe 2 (HOAI Leistungsphasen 5-9) für die Gesamtmaßnahme
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphasen 3-4) für die Gesamtmaßnahme. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind unter zwingender Verwendung des Bewerbungsformulars (siehe hierzu auch VI.3) einzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Nachweise und die jeweiligen zugehörigen Unterlagen sind eindeutig kenntlich zu machen und entsprechend der in den Hinweisen zur Bearbeitung des Bewerbungsbogens aufgeführten Reihenfolge einzureichen. Folgende Nachweise sind unter zwingender Verwendung der beigefügten Formulare mit der Bewerbung einzureichen:
a) Angaben zum Unternehmen mit Nachweis der Berechtigung des projektverantwortlichen Ingenieurs zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur oder Landschaftsarchitekt (vom Erbringer des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen).
b) Erklärung zu § 73 Abs. 3 VgV (Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen) - Anlage 1
c) Erklärung zu § 6 Abs. 2 VgV (Wirtschaftliche Verknüpfungen) - Anlage 2a
d) Erklärung zu 43 Abs. 3 VgV (Bevollmächtigung eines Vertreters der Bietergemeinschaft sowie der gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfalle) - Anlage 2b
e) Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 des § 123 Abs. 1 GWB vorliegen) - Anlage 3
f) Erklärung, zu § 124 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 des § 124 Abs. 1 GWB vorliegen) - Anlage 4
g) Verpflichtungserklärung, zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung des Hessischen Vergabe- und Teriftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBI. S. 338 - Anlage 5
h) Erklärung, zum "Bezug zu Russland" nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 - Anlage 6
Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehend eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Ausgenommen sind hierbei die Nachweise der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/Ingenieur. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 4 VgV einer EU-Versicherungsgesellschaft - Anlage 7.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis der bestehenden Versicherung einzureichen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen als in Punkt III.1.2 genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft notwendig, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Summen mindestens bis zur geforderten Höhe angehoben werden.
b) Erklärung des Bewerbers gemäß § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV über den Gesamtumsatz (Honorare für Objektplanungsleistungen für Freianlagen) brutto in Euro in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) - Anlage 8.
c) Erklärung des Bewerbers gemäß § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV über die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter für Objektplanungsleistungen im Jahresdurchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022) - Anlage 9.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmens bzw. Freiberufler ermöglichen.
a) Mindestdeckungssummen Berufshaftpflichtversicherung für Objektplanungsleistungen - Anlage 7:
2.000.000 EUR für Personenschäden sowie,
1.000.000 EUR für sonstige Schäden.
a) Erklärung des Bewerbers für Objektplanungsleistungen gemäß § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, die sich auf wesentliche in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Projekte beziehen. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen ein Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden genannt wird, der im Rahmen der Prüfung des Teilnahmeantrages kontaktiert werden kann.
Für den Fall dass der Bewerber mehr als die geforderte Anzahl an Referenzen einreicht, hat der Bewerber anzugeben, welche Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten eingereichten Referenzen seiner Auswahl zugrunde legen. Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderung wird der Auftraggeber hingegen in diesem Fall alle eingereichten Referenzen prüfen.
In der Referenzliste sind zwingend folgende Angaben zu machen:
- Projektbezeichnung und Ort,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten,
- Art des Auftraggebers,
- Ausführungszeitraum,
- erbrachte Leistungsphasen,
- Art der Maßnahme,
- Nutzungsart,
- Projektgröße,
- Brutto-Baukosten gem. DIN 276,
- Referenzschreiben oder Eigenerklärung,
soweit vorhanden. - Anlage 11 ff.
b) Erklärung des Bewerbers über die berufliche Befähigung und Qualifikation des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3, Satz 6 VgV insbesondere der für die zu vergebende Dienstleistung verantwortlichen Personen; Anlage 10 ff.
Gefordert sind Angaben/Nachweise und Referenzen der Projektmitarbeiter:
Name, berufliche Qualifikation (Ingenieur oder Landschaftsarchitekt mit Nachweis), Anzahl der Berufsjahre, es sind mindestens drei Referenzobjekte für vergleichbare Projekte beizufügen.
Zu den Referenzen sind noch folgende Angaben zu machen:
Objektbezeichnung, Projektgröße bzw. -kosten brutto gem. DIN 276, Angabe der Adresse einschließlich Telefonnummer des Ansprechpartners.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. anzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Mindestvoraussetzung: 1 Spiel- und Sportanlagenprojekt im Sinne der Anlage 11.2 HOAI für den Vereinssport.
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt oder Ingenieur gemäß § 75 VgV Ausgabe 12.04.2016 berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Juristische Personen werden gemäß § 43 Abs. 1 VgV zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, werden ebenfalls zugelassen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner gegenüber benannt und mit uneingeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Die Erklärung der Bietergemeinschaft (falls Bewerbung als Bietergemeinschaft erfolgt) als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter ist vorzulegen.(siehe hierzu auch III.2.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Auswertung des Teilnahmeverfahrens sind der auswertenden Stelle die Bewerbungsunterlagen ausschließlich elektronisch über das Beschafferprofil einzureichen. Kostenfreier Bezug der digitalen Unterlagen über den Download dieser Veröffentlichung.
Für sämtliche unter III.2.1 bis III.2.3 genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der im „Bewerbungsformular“ enthaltenen Formblätter zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Sofern nicht anders vermerkt, sind Kopien als Nachweise ausreichend. Die ggf. geforderte Form der Nachweise sowie die detaillierenden Mindestanforderungen sind den anzufordernden Bewerbungsunterlagen und diesem Veröffentlichungstext zu entnehmen. Der Bewerbungsbogen inkl. den geforderten Anlagen und Nachweisen ist von jedem Mitglied einer Bewerbungsgemeinschaft sowie von jedem Nachunternehmer gem. § 46 Abs. 3, Satz 10 VgV oder § 47 VgV auszufüllen und digital einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)