2. S-Bahn-Stammstrecke München, Sicherungsleistung Hauptarbeiten Oberirdisch Tunnel Hauptbahnhof und Gleishalle, VE2270 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60579
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Sicherungsleistung Hauptarbeiten Oberirdisch Tunnel Hauptbahnhof und Gleishalle, VE2270
Sicherungsaufsicht ca. 38.600 h ; Sicherungs- , Absperr- , Überwachungsposten ca. 7.700 h ; Feste Absperrung auf- /abbauen ca. 750 m ; Feste Absperrung vorhalten u. betreiben ca. 274.000 md ; ATWS auf- u . abbauen bis 60m: 15 Stück, ATWS auf- u . abbauen bis 150m: 15 Stück,
München
Siehe Kapitel II.1.4) dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Sicherungsleistung Hauptarbeiten Oberirdisch Tunnel Hauptbahnhof und Gleishalle, VE2270
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.