Gutachter für versicherungsmathematische Gutachten Referenznummer der Bekanntmachung: Gutachter Altersversorgung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.entega.ag
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachter für versicherungsmathematische Gutachten
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für mathematische Gutachter und Sachverständiger für betriebliche und berufsständische Altersversorgung.
Darmstadt
(1) Stichtags- und Prognosegutachten
1. Der AN führt für die nachfolgenden Gesellschaften im ENTEGA-Konzern die zum Jahresabschluss erforderlichen Bewertungen und Gutachten¬-Erstellungen für die Steuerbilanz nach EStG und die Handelsbilanz nach HGB (BilMoG) sowie Vorausberechnungen (Prognosen) für mehrere Stichtage durch:
• citiworks AG
• COUNT+CARE GmbH & Co. KG
• e-netz Südhessen AG
• ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG
• ENTEGA AG
• ENTEGA Plus GmbH
• ENTEGA Gebäudetechnik GmbH & Co. KG
• ENTEGA NATURpur AG
• ENTEGA Medianet GmbH
2. Die Bewertungen und erstellten Gutachten schließen folgende Verpflichtungsarten ein:
a) Pensionsverpflichtungen
-) Basierend auf diversen Betriebsvereinbarungen
-) Vorstand/GF/Leitende/Einzelzusage: aufgrund einzelvertraglicher:
c) Sterbegeldverpflichtungen
d) Stromdeputate / Gasdeputate
e) Übergangsgeldverpflichtungen
f) Jubiläumszuwendungsverpflichtungen
g) Abschiedsgabenverpflichtungen
h) Beihilfeverpflichtungen
i) Verpflichtungen aus Langzeitkonten
j) Altersteilzeitverpflichtungen (geregelte und Potentialfälle)
Des Weiteren:
• Im Rahmen der Stichtagsgutachten für die Handelsbilanz wird der Zinsänderungseffekt sowie bei bAV-Verpflichtungen (Pensionsverpflichtungen, Strom- und Gasdeputate) zusätzlich neben dem Wert auf Grundlage des 10-Jahresdurschschnittszinssatzes auch der Wert auf Grundlage des 7-Jahresdurchschnittszinses durch den AN ermittelt.
• Der AN liefert die PSV-Kurztestate für die bAV-Verpflichtungen (unter Beachtung der Besonderheiten bei der Zuordnung anteiliger Verpflichtungen zu den einzelnen Gesellschaften).
• Der AN erstellt die Überleitungsberechnungen für die Steuer- und Handels-bilanzgutachten für die wesentlichen Gruppen (Anwärter, Rentenbezieher).
• Der AN stellt bereit/ liefert für alle Verpflichtungsarten und für die Steuer- und Handelsbilanz detaillierte Überleitungs-Abstimmungen der Personenbestände.
• Die Prognosegutachten werden im Turnus in einer Vorschau von 10 Jahren zumindest bei bAV-Verpflichtungen für Steuer- und Handelsbilanzen erstellt. Hierbei sind die Pensionsverpflichtungen sowie Deputatsverpflichtungen Strom und Gas zwingend erforderlich. Die kurzfristigen Verpflichtungen zur Altersteilzeit fallen ebenfalls darunter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mathematische Gutachter und Sachverständige für betriebliche Altersversorgung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe der Angaben zu Punkt III.1) Teilnahmebedingungen sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden.
Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform subreport ELViS registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen.
Nebenangebote sind NICHT zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland