ABS 36 Brenner-Nordzulauf - Umweltplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52319
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 36 Brenner-Nordzulauf - Umweltplanung
Los 1_Osterm-Innleiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1_Osterm-Innleiten
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rosenheim
Los 1_Osterm-Innleiten
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Es sind mit den zusätzlichen trassennahen elektrotechnische Anlagen zusätzliche Planungsinhalte zu beplanen. Dafür sind
ebenso die Grundlagen (Kartierung) zu erarbeiten.
LÄ01
Es sind mit den zusätzlichen trassennahen elektrotechnische Anlagen zusätzliche Planungsinhalte zu beplanen. Dafür sind
ebenso die Grundlagen (Kartierung) zu erarbeiten. Die bereits erbrachten Erhebungen des ursprünglich beauftragten
Planungsraumes und die zusätzlich zu erbringenden Erhebungen aus den zusätzlichen trassennahen elektrotechnischen Anlagen
greifen ineinander. Die Auswertungen müssen raumübergreifend betrachtet werden. Durch die Einbindung eines neuen AN
würden neue Schnittstellen entstehen. Somit würde ein deutlicher Mehraufwand durch Abstimmungen, Datenübergaben,
Koordinationsleistungen entstehen, die widerum nachtragswürdig wären.