S-FRS Kissendichtungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
S-FRS Kissendichtungen
Diese Kissendichtungen mit großen Durchmessern werden im Targetbereich von Super-FRS verwendet, um die einzelnen Vakuumkammern von Magneten, Target und Strahlfänger zu verbinden. Sie dichten ab, indem eine Metallfolie gegen eine polierte Metalloberfläche gedrückt wird. Der Druck wird durch komprimierte Luft im Inneren erzeugt. Als solche ersetzen sie normale Vakuumflansche. Sie ermöglichen eine Verbindung mit relativ geringer Leckrate.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
Der Super-FRS ist Teil der künftigen FAIR-Anlage. Es handelt sich um einen mehrstufigen Flugseparator für exotische Kerne, die in Kernreaktionen in einem Target am Eingang des Separators erzeugt werden. In der Nähe des
Target wird die gesamte Strahlführung von einer eisernen Strahlungsabschirmung umschlossen. Im Inneren dieser Abschirmung ist das erwartete Aktivierungsniveau und die Restdosisleistung in diesem Bereich sehr hoch. Dies bedeutet, dass jeder Austausch von Komponenten aus der Ferne erfolgen muss. Um dieses Ziel zu erreichen, sind alle Strahlführungseinsätze wie die Kissendichtungen an Stahl-Plugs montiert, die in die Abschirmung des Strahls hineinreichen.
Es werden 10 Kissendichtungen in drei verschiedenen Ausführungen benötigt.
2 Kissendichtungen bei DN200;
5 Kissendichtungen mit DN500;
3 Kissendichtungen vom Typ RT1200;
Polierte Plattengegenstücke für die Dichtheitsprüfung; Leckratenprüfung der Dichtungen; Dokumentation; Anleitungen (Benutzer- und Wartungshandbücher).
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Das einzig eingegangene Angebot aus dem zuvor durchgeführten und ordentlich bekannt gemachten offenen Verfahren war nicht wirtschaftlich / nicht geeignet gewesen.
Im Anschluss an die Aufhebung wurde deshalb ein Verhandlungsverfahren mit diesem Bieter durchgeführt, auf Grundlage des §14 Abs. 3 No. 5. VGV Da der geeignete Bieter ein form- und fristgerechtes Angebot eingereicht hatte konnte demgemäß auf einen Teilnahmewettbewerb verzichtet werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe MEWASA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wangs
NUTS-Code: CH0 Schweiz / Suisse / Svizzera
Postleitzahl: 7323
Land: Schweiz
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYW26ZG7K2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Ein-sicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekam-mer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Un-wirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Euro-päischen Union.