Planungsleistungen: Reaktivierung Horlofftalbahn - Strecke 3740 (BIM-Methodik) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50260
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen: Reaktivierung Horlofftalbahn - Strecke 3740 (BIM-Methodik)
Ausgeschrieben werden Planungsleistungen für die Reaktivierung der auf der Strecke 3740 liegenden Horlofftalbahn. Der ca. 12 km lange Streckenabschnitt zwischen Wölfersheim-Södel und Hungen ist seit 2004 stillgelegt und soll reaktiviert werden. Geplant ist die komplette Erneuerung der Strecke, Bahnübergänge, Eisenbahnüberführungen, Verkehrsstationen, Leit- und Sicherungstechnik, als auch den Neubau des GSM-R Bahnfunk und der Technischen Ausrüstung (50Hz-Anlagen). Die Inbetriebnahme der Strecke ist für 2025 vorgesehen. Die gesamthafte Planung erfolgt in der BIM-Methodik (Building Information Modelling). Die erforderlichen Vermessungs- und Trassierungsleistungen und die Erstellung des BIM-Bestandsmodells werden durch den Auftraggeber beauftragt und beigestellt. Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1-3 gem. HOAI. Die Leistungen der Leistungsphase 4 und 6-7 werden optionale beauftragt. Weitere Informationen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen: Reaktivierung Horlofftalbahn - Strecke 3740 (BIM-Methodik)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gießen
Ausgeschrieben werden Planungsleistungen für die Reaktivierung der auf der Strecke 3740 liegenden Horlofftalbahn. Der ca. 12 km lange Streckenabschnitt zwischen Wölfersheim-Södel und Hungen ist seit 2004 stillgelegt und soll reaktiviert werden. Geplant ist die komplette Erneuerung der Strecke, Bahnübergänge, Eisenbahnüberführungen, Verkehrsstationen, Leit- und Sicherungstechnik, als auch den Neubau des GSM-R Bahnfunk und der Technischen Ausrüstung (50Hz-Anlagen). Die Inbetriebnahme der Strecke ist für 2025 vorgesehen. Die gesamthafte Planung erfolgt in der BIM-Methodik (Building Information Modelling). Die erforderlichen Vermessungs- und Trassierungsleistungen und die Erstellung des BIM-Bestandsmodells werden durch den Auftraggeber beauftragt und beigestellt. Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1-3 gem. HOAI. Die Leistungen der Leistungsphase 4 und 6-7 werden optionale beauftragt. Weitere Informationen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
NT03: Nachtragsangebot zur Erstellung BoVEK-Grobkonzekt für die Plangenehmigung.
Nach Beauftragung des Hauptvertrages wurde im Rahmen Unterteilung in Instandhal-tungsmaßnahmen und planrechtsrelevanten
Inhalten das erforderlichen BoVEK Grobkon-zept für die Genehmigungsplanung angepasst. Dieser weicht von dem BoVEK
Konzept der Leistungsphase 2 und 3 im Inhalt ab.
Da die Planung bereits durch den AG erfolgt ist, kann dieser die Planung in Kürze erarbeiten. Die Schhnittstellen zwischen
altem und neuen AN könnte technisch nicht klar definiert werden.