Rahmenvereinbarung Generalplaner Schulcontainer Referenznummer der Bekanntmachung: 22-5-267
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wetteraukreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Generalplaner Schulcontainer
Generalplanungsleistungen zur Planung und Realisierung von Neuerrichtungen, Versetzungen und Aufstockungen von mobilen Schulcontaineranlagen an verschiedenen Schulstandorten im gesamten Kreisgebiet
verschiedene Standorte im Wetteraukreis
Der Wetteraukreis unterhält 85 Schulen an 96 Standorten (inkl. Außenstellen), siehe Anlage Standortliste. Aufgrund steigender Schülerzahlen sowie kontinuierlicher Neubau- und Sanierungstätigkeiten im Schulbereich besteht ein regelmäßiger Bedarf an mobilen Schulcontaineranlagen (temporär zu errichtende Containeranlagen/Schulersatzbauten). Dieser Bedarf besteht in allen Schulformen.
Der Wetteraukreis beabsichtigt daher, die Planung und Realisierung von mobilen Schulcontaineranlagen als Rahmenvertrag (Laufzeit max. 4 Jahre) an bis zu drei Planungsbüros zu vergeben. Es werden Planungsbüros gesucht, die sofort nach der Beauftragung mit der Planung beginnen und unverzüglich die Realisierung der Einzelprojekte vorantreiben können, da bereits ein konkreter Bedarf an mehreren Containeranlagen feststeht. Dem Wetteraukreis stehen als Gesamtinvestitionssumme insgesamt fünf Mio. Euro brutto für die Planung und Realisierung von umzusetzenden Maßnahmen. Diese beinhalten jeweils den Kauf der für die jeweiligen Zwecke geeigneten Container inkl. Lieferung, Demontage, Montage, Technische Ausrüstung sowie alle erforderlichen Gewerke bis zur Inbetriebnahme) von Schulcontaineranlagen. Das Auftragsvolumen für die Generalplanerleistungen wird auf 840.000 € netto für die Rahmenvereinbarung geschätzt.
Es sollen Containeranlagen sowohl neu errichtet als auch vorhandene Anlagen ergänzt werden. Dies wiederum soll entweder durch Neuanschaffung oder durch Versetzung vorhandener Anlagen an andere Standorte erfolgen. Die konkrete Planung und Ausführung jedes einzelnen Projekts hat individuell nach dem jeweiligen Bedarf und der Grundstückssituation zu erfolgen. Bei der Nutzung der Container handelt es sich um Klassen- und Fachräume sowie Nebenräume (z.B. Technikräume, Flure, Treppen bzw. Treppenmodule, WCs, Kochküchen), wobei sich die konkrete Ausstattung bzw. der einzuhaltende Qualitätsstandard nach dem Bedarf im Einzelfall richtet. Je nach Bedarf und Grundstückssituation sind die Anlagen ggf. auch mehrgeschossig auszuführen. Bestandteil des Auftrags ist auch die Standortprüfung und -abwägung.
Kauf, Lieferung, Montage und Demontage bzw. Versetzen der Anlagen sollen in Form eines Rahmenvertrags an einen Generalunternehmer vergeben werden. Die im Rahmen dieses Rahmenvertrags zu vergebenden Generalplanerleistungen umfassen daher auch die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses zur Ausschreibung der Generalunternehmerleistungen (siehe Titel 1 der Leistungsbeschreibung). Parallel dazu soll unmittelbar nach Auftragserteilung mit den Leistungsphasen 1-4 begonnen werden, da bereits ein konkreter Bedarf an mehreren Containeranlagen feststeht. Die Realisierung der Schulcontaineranlagen erfolgt dann durch Einzelabruf aus dem Generalunternehmervertrag (siehe Titel 2 der Leistungsbeschreibung). Dabei hat der Auftragnehmer alle erforderlichen Leistungen der Objektplanung und -überwachung sowie erforderliche Fachplanerleistungen, ggf. durch Unterauftragnehmer, zu erbringen. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem noch zu beauftragenden Generalunternehmer zu erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass der Containerhersteller bei den Modulen insbesondere die Vorgaben des Brandschutzes und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der jeweils gültigen Fassung einhält. Vorschläge zu weitergehenden und sinnvollen ökologischen Maßnahmen sind den Präsentations-/Konzeptunterlagen beizulegen.
Sollte es nicht gelingen, Kauf, Lieferung, Montage und Demontage der mobilen Schulcontaineranlagen an einen Generalunternehmer zu vergeben, umfassen die Generalplanerleistungen die Erstellung individueller Leistungsverzeichnisse für die jeweils benötigten Containeranlagen. Die Realisierung erfolgt dann im Wege der separaten Vergabe der einzelnen Anlagen.
Die Einzelmaßnahmen werden überwiegend während des laufenden Schulbetriebs durchgeführt. Es ist deshalb Rücksicht auf schulorganisatorische Belange zu nehmen.
Die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten und einzuhalten.
Titel 1: Erstellung eines umfänglichen Leistungsverzeichnisses zur Ausschreibung von Generalunternehmerleistungen für Kauf, Lieferung, Montage und Demontage mobiler Schulcontaineranlagen
Die Leistungen des Generalplaners umfassen die Erstellung eines detaillierten funktionalen Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung der Generalunternehmerleistungen (Leistungsbild Gebäude und Innenräume, LPH 6 Besondere Leistungen - Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung).
Dieses Leistungsverzeichnis muss eine funktionale Baubeschreibung und einen Preiskatalog nach Containermodulen enthalten. In dem funktionalen Leistungsverzeichnis sollen neben Angaben zu Baustoffen auch Kennwerte zur Raum- und Bauakustik, zum Brandschutz, zur Erschließung, zu Fundamenten, zur Technik und zum Energiestandard aufgelistet sein (GEG).
Ein Generalunternehmer soll je nach konkretem Bedarf in Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Generalplaner Kauf, Lieferung, Montage und Demontage der Anlagen übernehmen. Bestimmte, nicht in jedem Einzelfall erforderliche Planungsleistungen sind vom Generalunternehmer zu erbringen (siehe Titel 2, Ziff. 2, Buchst. h). Dies ist im Leistungsverzeichnis entsprechend zu berücksichtigen.
Mindestens ist aber das funktionelle Leistungsverzeichnis für die mobilen Schulcontaineranlagen aufzustellen (Leistungsbild Gebäude und Innenräume, LPH 6 Besondere Leistungen - Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche). Die Realisierung erfolgt dann im Wege der separaten Vergabe der einzelnen Anlagen (idealiter an einen Generalunternehmer, ansonsten einzelne Vergabe der Gewerke).
Titel 2: Architekten-/Fachplanerleistungen für die Neuerrichtung, Versetzung und Aufstockung mobiler Schulcontaineranlagen, alle Leistungen werden optional abgefragt und können variieren, je nach Einzelmaßnahme:
(2A) Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1 - 9
(2B) Tragwerksplanung LPH 1-6
(2C) Leistungen der Technischen Ausrüstung für Anlagengruppe KG 410, 420, 430, jeweils inkl. KG 550, LPH 1-9
(2D) Leistungen der Technischen Ausrüstung für Anlagengruppe 440 und 450, jeweils inkl. 550, LPH 1-9
(2E) Leistungen zum Brandschutz, LPH 1-9
(2F) Leistungen für die SiGeKo
(2G) Vermessungsleistungen, LPH 2-4
Weitere ggf. erforderlich werdende Fachplanungs-/Sachverständigenleistungen für z.B. Bodengutachten, Schadstoffgutachten, Archäologische Untersuchungen, Außenanlagenplanung, Verkehrssicherung, Kampfmittelsondierung, Fachplanungsleistungen zu Wärmeschutz, Raum- und Bauakustik sind zu beachten.
Zur Erreichung desjeweiligen Planungsziels kann es erforderlich werden, dass ggf. weitere Sonderfachleute hinzugezogen bzw. diverse Gewerke beachtet werden müssen.
Der tatsächliche Bedarf an den durchzuführenden Architekten- und Fachplaner- und Sachverständigen-Leistungen kann bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Rahmenvereinbarung nicht auf bestimmte Einzelmaßnahmen / Größenordnungen oder bestimmte Mengen festgelegt werden. Die Leistungen werden jeweils einzeln in Bezug auf Einzelmaßnahmen (Schulstandorte) abgerufen. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Beauftragung von Leistungen.
Die Laufzeit des Vertrages soll direkt nach der Zuschlagserteilung beginnen, die Angaben unter II.2.7) sind als frühst mögliches Datum anzunehmen.
Genaue Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Fragen zum Vergabeverfahren, zum Leistungsverzeichnis bzw. zum Vertragsinhalt sind rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals der eHAD an uns zu richten.
Die Leistungen für Titel 1 sind mindestens anzubieten. Alle weiteren Leistungen werden optional abgefragt, der tatsächliche Umfang der Leistungen richetet sich je nach Erfordernis für die jeweilige Maßnahme und müssen jeweils mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.
Die angegebene Laufzeit des Vertrages hängt vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung ab und ist als voraussichtlich frühestes Datum zu sehen.
Die Zuschlagsentscheidung erfolgt anhand der mit dem Angebot einzureichenden Konzept-Unterlagen und des Preisangebotes gemäß der beigelegten Wertungsmatrix.
Angebote für alle Leistungen zu Titel 1 und Titel 2 werden bevorzugt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung und der für die Ausführung verantwortlichen Personen bzw. deren Vertreter
b) Berufs- oder Handelsregisterauszug bzw. einen vergleichbaren Nachweis gemäß den Rechtsvorschriften des Heimatstaates
c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Insolvenz, Eintragung ins Gewerbezentralregister
d) Eigenerklärung zur Angabe zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung und Ausschluss wegen falscher Erklärungen
e) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Die Nachweise und Erklärungen a) bis e) müssen aktuell, das bedeutet nicht älter als 12 Monate, und noch gültig sein.
f) Zusätzlich bei Nachunternehmern: Sofern der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist, haben die Bieter anzugeben, welche Nachunternehmer sie für welche Leistungen einzusetzen vorhaben. Beim Einsatz von Nachunternehmern sind die Nachweise, die die Bieter nicht selbst erbringen können, durch die Nachunternehmer vorzulegen.
g) Zusätzlich bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und deren jeweilige Leistungsbereiche darstellen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, aus der sich auch die Organisationsstruktur der Bietergemeinschaft ergibt. Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und haben einen gemeinsamen, allein vertretungsberechtigten, federführenden Vertreter der Bietergemeinschaft zu benennen. Die im Auftragsfall beabsichtigte Rechtsform ist anzugeben.
a) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut, die für Personenschäden mind. 5 Mio. € und für Sach- sowie Vermögensschäden mind. 3 Mio. €, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr umfasst. Sollte eine bestehende Berufshaftpflicht- versicherung nicht in dieser Höhe bestehen, ist eine Anpassung vor der Zuschlagserteilung vom zukünftigen Auftragnehmer vorzunehmen und dem Auftraggeber entsprechend nachzuweisen.
b) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel (netto).
c) Erklärung über den Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel (netto). Als vergleichbar wird der Umsatz für Leistungen bezüglich Schulcontainerbauten (i.S. von temporär errichteten Schulersatzbauten bzw. Büro-/Verwaltungscontainer inkl. zugehöriger technischer Anlagen für öffentliche Auftraggeber nach Modulbauweise, Ausführung im laufenden Betrieb, angesehen
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Es sind die geforderten Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer zu machen (Erklaerung Unternehmensdaten).
Alle Leistungen werden optional abgefragt und sind nur in dem Umfang zu erbringen nach den jeweiligen Erfordernissen. Das Ziel ist, bis zu 3 Generalplaner zu beauftragen, um die anstehenden Projekte zu planen und umzusetzen. Es sind aber mindestens alle Leistungen zu Titel 1 anzubieten, mit dem Ziel eines funktionalen Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung von Generalunternehmern zur Realisierung der Projekte.
Angabe von drei Referenzen zu vergleichbaren Projekten zur Errichtung von Schulersatzbauten/Schulcontainern inklusive technischer Ausrüstung. Folgendes muss mindestens beinhaltet sein (kurze, stichwortartige Ausführung ist ausreichend).
Für die Ausführung der Leistungen ist die Benennung der personellen Besetzung und das Vorhalten einer 100%igen Vertretung voraussetzend (Benennung des ausführenden Personals bzw. Teams - Anzahl der Personen -, namentlich mit Funktion und Qualifikation (anhand Diplom, Zeugnis, Zertifikat oder vgl. nachzuweisen). Vorhalten einer 100% Vertretung (Anzahl Personen, namentlich mit Funktion und Qualifikation (anhand Diplom, Zeugnis, Zertifikat oder vgl. nachzuweisen).
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Wenn nach § 75 Abs. 2 VgV als Berufsqualifikation die Beruf des Architekts und des Ingenieurs gefordert werden, ist zuzulassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Nach Abs. 3 gilt dies für juristische Personen entsprechend, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach Abs. 2 benennen können.
s. Zusatzerklärung zur Eignung:
- Verwendung der deutschen Sprache
- Angaben zu russischen Unternehmen einschl. Unterauftragnehmer und Lieferketten
Es sind mindestens alle Leistungen zu Titel 1 anzubieten. Erwünscht sind Angebote für beide Titel. Die Auswertung der angebotenen Honorare anhand der Zuschlagskriterien erfolgt nach Titeln getrennt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften: Es sind die geforderten Nachweise - soweit einschlägig - grundsätzlich für alle Mitglieder von Bietergemeinschaften vorzulegen; bei den Nachweisen nach III.1.2) und III.1.3) weist jedes Mitglied die Eignung für den Leistungsbestandteil nach, den es übernehmen soll. Bietergemeinschaften haben dem Antrag auf Teilnahme darüber hinaus eine Erklärung beizulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und einen allein vertretungsberechtigten und federführenden Vertreter benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Bietergemeinschaften haben die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall zu bestätigen. Die Bildung von Bietergemeinschaften muss mit der Einreichung des Angebotes angezeigt werden.
Der Einsatz von Nachunternehmern muss mit der Einreichung des Angebotes angezeigt werden. Die Nachweise, die Bieter nicht selbst erbringen können, müssen durch den/die Nachunternehmer vorgelegt werden. Für den/die Nachunternehmer muss deren Namen, sowie die Art und der Umfang der Teilleistungen angegeben werden.
Angebotswertung: Bei Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise erfolgt die Auswertung der Angebote und Bewertung der vorgelegten Unterlagen gemäß III.1.1) bis III.1.3) insbesondere der in der Wertungsmatrix zu den unter II.2.5) genannten Zuschlagskriterien weiteren Kriterien und der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte mit der zu erbringenden Leistung.
Vergabeunterlagen / Einreichung der Angebote / Kommunikation:
Die Angebote sind elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD an die Vergabestelle einzureichen. Es ist erforderlich, dass sich der Bieter (kostenfrei) in der eHAD registriert. Sämtliche Kommunikation i. R. d. Vergabeverfahrens ist ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) zulässig.
Angebote, die auf anderem elektronischen Wege als über die Vergabeplattform eHAD eingereicht werden oder welche, die nach Ende der Angebotsfrist eingehen, sind nicht wertbar.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot die geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig.
Unvollständige Angebotsunterlagen können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden (die Nachforderung von Angebotsunterlagen ist möglich). Die Angebotsunterlagen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Kosten rund um die Erstellung Ihres Angebotes werden nicht erstattet. Der Auftraggeber erwartet über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen.
Vergabemodalitäten der Einzelaufträge:
Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt in Bezug auf die Einzelabrufe pro Schulstandort, gleichmäßig rotierend unter allen Unternehmen, beginnend bei dem Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Zeigen sich bei der Leistungserbringung mit einzelnen Unternehmen Mängel, müssen diese damit rechnen, bei der Vergabe weiterer Einzelaufträge gegenüber den übrigen Unternehmen hintangestellt zu werden. Sollte der AN erforderliche projektbezogene Arbeiten (Einzelaufträge) nicht in dem vom AG vorgegebenen Zeitraum erfüllen können, steht es dem AG ansonsten frei, das nach dem festgelegten Modus den als nächstes zu beauftragenden AN für diesen Einzelauftrag zu beauftragen.
Vertraulichkeit der Informationen:
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich für die Zwecke dieses Verfahrens verwendet werden dürfen, soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung der Verfahrensbeteiligten bekannt werden. Eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Unterlagen an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Wetteraukreises ist nicht erlaubt. Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.
Falls sich ein aufgeforderter Bieter entschließt, kein Angebot einzureichen, ist er verpflichtet, die überlassenen Vergabeunterlagen einschließlich etwa hergestellte Kopien unverzüglich zu löschen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]