KiZ-Mobiliar Referenznummer der Bekanntmachung: 48-2022-00016
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
KiZ-Mobiliar
Planung, Beratung, Lieferung und Montage von Möbeln für die Kinderzentren.
Der Auftrag wird in zwei Lose unterteilt. Jeder Bieter kann für beide Lose ein Angebot abgeben, jedoch den Zuschlag nur für ein Los erhalten. Sollte ein Bieter jedoch für Los 1 und Los 2 jeweils das einzig wertbare Angebot abgegeben haben, kann der betreffende Bieter auch für beide Lose den Zuschlag erhalten.
Möbel in Buche
Kinderzentren von Kita Frankfurt, verteilt über das gesamte Stadtgebiet.
Beratung vor Ort, Planung, Belieferung und Montage von Kindergartenmobiliar für 149 Kinderzentren von Kita Frankfurt.
Einhaltung der EU-Holzhandelsverordnung muss nachgewiesen werden.
Es besteht eine Option der Vertragsverlängerung von zwei Jahren.
Es besteht die Möglichkeit die Option auch nur für ein Los zu ziehen.
Möbel in z.B. Birke, Ahorn, Dekorweiß (keine Buche)
Kinderzentren von Kita Frankfurt, verteilt über das gesamte Stadtgebiet.
Beratung vor Ort, Planung, Belieferung und Montage von Kindergartenmobiliar für 149 Kinderzentren von Kita Frankfurt.
Einhaltung der EU-Holzhandelsverordnung muss nachgewiesen werden.
Es besteht eine Option der Vertragsverlängerung von zwei Jahren.
Es besteht die Möglichkeit die Option auch nur für ein Los zu ziehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug max. 12 Monate alt.
Einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen
- von 2,5 Mio. € für Personen-, und Sachschäden maximal 2-fach pro Jahr und
- 100.000 € Vermögensschäden maximal 2-fach pro Jahr, ist einzureichen.
Sollten diese Mindestdeckungssummen nicht nachgewiesen werden können, ist eine Erklärung der Versicherung auf Erhöhung bis zu den geforderten Summen im Zuschlagsfall vorzulegen.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Ein Mindestjahresumsatz von 2 Mio. €/Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss gegeben sein.
Der Bieter hat mindestens drei geeignete Unternehmensreferenzen über erbrachte vergleichbare Aufträge der letzten drei Kalenderjahre (2019, 2020, 2021) anzugeben. Geeignet ist eine Referenz, wenn sie sich auf einen vergleichbaren Auftrag bezieht.
Als vergleichbar sind Aufträge anzusehen, bei denen sowohl die Lieferung von Kita-Möbeln als auch die Planung und Beratung Auftragsgegenstand war. Das Auftragsvolumen der Aufträge muss mindestens 100.000,- EUR betragen.
Die entsprechenden Angaben sind zwingend in dem Formblatt "Referenzen" vorzunehmen.
Einreichen der beiliegenden Eigenerklärung zu den §§123-125 GWB.
Ein Nachweis für die Erteilung des GS-Zeichens oder ein vergleichbares Zertifikat für die angebotenen Möbel.
Nachweis Nachhaltigkeit gem. Leistungsbeschreibung Punkt 3.
Vor Zuschlagsentscheidung muss eine Urkalkulation insbesondere für folgende Punkte ausgewiesen werden:
Wareneinsatz, Personalkosten, Lohngebundene Kosten, Transport, Energie, Reparatur, Ersatzbeschaffung, Versicherungen, Gewinn, Wagnis
Nach der Angebotsabgabefrist ist der Hauptkatalog in dem das komplette Ausstattungsmobiliar zu ersehen ist, möglichst in digitaler Form an folgende E-Mail: [gelöscht] einzureichen, da die Übermittlung dieser Datenmenge über die Plattform, erfahrungsgemäß, nicht möglich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).